Freitag, Dezember 21, 2007

Künftig mehr Transparenz im Versicherungswesen

Presseerklärung - Berlin, 21. Dezember 2007

Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.

„Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1. Juli 2008 müssen die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 eine weitergehende Kostentransparenz gefordert: „Bleiben den Versicherungsnehmern Art und Höhe der zu verrechnenden Abschlusskosten und der Verrechnungsmodus unbekannt, ist ihnen eine eigen bestimmte Entscheidung darüber unmöglich, ob sie einen Vertrag zu den konkreten Konditionen abschließen wollen.“ Die Entscheidung bezieht sich auf die Lebensversicherung. Die Aussage hat aber darüber hinaus Bedeutung.

Die Neuregelung zur Kostenangabe liegt ganz auf der Linie anderer Vorschriften und Gerichtsentscheidungen zur Verbesserung der Transparenz bei Finanzdienstleistungen. So verpflichtet bereits die europäische Finanzmarktrichtlinie zu mehr Information über Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren. Das am 1. November 2007 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz zu dieser Richtlinie sieht den europäischen Vorgaben entsprechend vor, dass beispielsweise Provisionen in jedem Fall separat anzugeben sind (§ 31 Wertpapierhandelsgesetz). Bereits im Dezember 2006 hatte der Bundesgerichtshof zum Wertpapiergeschäft der Banken entschieden, dass der Kunde über Rückvergütungen zugunsten der Banken aufgeklärt werden muss, damit er beurteilen kann, ob eine Anlageempfehlung möglicherweise auch im Interesse der vermittelnden Bank erfolgt. Die VVG-InfoV fügt sich in diese Tendenz zu mehr Kostentransparenz ein und kann damit Signalwirkung auch für andere Bereiche des Versicherungswesens wie beispielsweise die Riester-Rente haben.

Für eine verbesserte Information der Verbraucher sorgt auch ein „Produktinformationsblatt“, das ab 1. Juli 2008 für alle Neuverträge verbindlich vorgeschrieben wird. Die Versicherungsnehmer erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Merkblatt, das sie in besonders übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

„Versicherungsbedingungen sind oft unübersichtlich und schwer verständlich. Mit dem Produktinformationsblatt können sich die Verbraucher schnell und zielgerichtet einen Überblick über ihren Vertrag verschaffen“, erläuterte Brigitte Zypries.

Die Verordnung enthält weiterhin zahlreiche Informationspflichten, die seit langem geltendes Recht sind, bislang aber in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Die jetzt vorgenommene Zusammenfassung in einer Verordnung dient der Vereinheitlichung und trägt damit auch dazu bei, dem Rechtssuchenden die Orientierung zu erleichtern.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, mit Übergangfristen bis zum 30. Juni 2008. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt treten am 1. Juli 2008 in Kraft.

Weitere Informationen zur Verordnung und zum VVG haben wir für Sie unter www.bmj.de/vvg zusammengestellt.

  • Versicherungsrecht
  • Mittwoch, November 07, 2007

    Gefährliche Spielzeuge unter dem Weihnachtsbaum?

    10.11.2007 – Der jüngste Rückruf von Kinderspielzeug bewegt nicht nur ferne Kontinente wie Australien und Amerika. Die Moose Enterprise aus dem australischen Melbourne ruft weltweit über 4 Millionen sogenannte „Bindeez“-Produkte zurück, die in China produziert und danach in 40 Länder wie auch nach Deutschland exportiert wurden.
    „Bindeez“-Perlen, oder auch „Aqua Dots“ genannt, sind kleine flüssigkeitsgefüllte Kugeln in verschiedenen Farben, die vorrangig von Kindern zu kleinen Kunstwerken zusammengefügt werden können, um sie danach mit Wasser zu benetzen und somit dauerhaft zu fixieren. Eigentlich ein nette Idee! Nun haben jedoch Kinder in Amerika und Australien diese Perlen verschluckt und liegen seitdem im Koma. Wissenschaftler haben bei folgenden Untersuchungen festgestellt, dass die Außenhülle der Perlen den Weichmacher 1,4-Butandiol (BDO) enthält, der beim Verschlucken im Körper zu 4-Hydroxybutansäure (GHB) metabolisiert. Neben einer Verwendung dieses Stoffes für medizinische Zwecke (beispielsweise zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken) wurde dieser Stoff bereits für Doping-Zwecke genutzt und trägt seit den letzten Jahren auch den Ruf „K. O.-Tropfen“, „Liquid Ecstasy“ oder „Vergewaltigungsdroge“.
    Somit reißt die Serie von Rückruf-Aktionen für Spielzeugartikel nicht ab. Wie auf der Internetseite produktrueckrufe.de deutlich wird, kam es seit Mitte dieses Jahres bereits zu zahlreichen Spielzeugrückrufen wegen zu hohen Bleigehaltes von in China hergestellten Spielwaren. In der nun fünften Rückholaktion von Mattel innerhalb von 6 Monaten ist jetzt die so genannte „Lernspaß Küche“ (Artikelnummer L7138) betroffen, die lös- und verschluckbare Kleinteile beinhaltet, was insbesondere bei kleineren Kindern ein unvertretbar hohes Erstickungsrisiko birgt.
    Zwar wird der Handel von den Herstellern alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen schnell über Rückrufe in Kenntnis gesetzt. Auch die Regale in den großen Spielwarenhäusern wie Toys´R´Us werden schnellstens leergeräumt. Zahlreiche, bereits verkaufte Spielzeuge befinden sich jedoch schon in deutschen Kinderzimmern und stellen dort auf Grund der wahrscheinlichen Gesundheitsgefährdungen ein enormes Gefahrenpotential dar. Auch waren sicher schon zahlreiche Eltern unterwegs, um bereits vor dem eigentlichen Ansturm auf Weihnachtsgeschenke das ein oder andere Kinderspielzeug zu sichern. Durch die Einkaufsquelle Internet und Versteigerungen bei Internetauktionen wie beispielsweise Ebay kommt dann auch ein Handel mit Waren zustande, die wegen vergangener oder laufender Rückruf-Aktionen besser nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen sollten.
  • Spielzeug
  • Samstag, November 03, 2007

    Überhöhte Strompreise: Berlinerin siegt gegen Vattenfall

    Berlin (Deutschland), 03.11.2007 – Eine Berlinerin hatte ihre Stromrechnung rückwirkend für drei Jahre um 30 Prozent gekürzt. Dagegen klagte der Energiekonzern Vattenfall vor einem Berliner Gericht - und zog nunmehr die Klage zurück.
    Nach Auffassung der Berliner Energiepreisrebellin muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind.
    Vattenfall selbst argumentierte, dass die „Energiepreisrebellin“ ohne Probleme oder Nachteile zu einem anderen Stromanbieter wechseln könnte, und dass die Senatsverwaltung die Preise des Unternehmens in den vergangenen Jahren regelmäßig genehmigt hat.
    Die Richter ließen erkennen, dass sie der Auffassung der Energiepreisrebellin folgen wollten, da es im Einzelfall nicht darauf ankomme, ob es eine Vielzahl von Stromvertrieben in einer Stadt gebe oder nicht. Relevant ist nach Meinung des Gerichts allein, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, was ein Beleg für die Marktmacht des Unternehmen ist. Nach den Ausführungen des Gerichts erklärte Vattenfall, dass dieser Einzelfall nicht geeignet sei, den Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen. Danach zog das Unternehmen die Klage gegen die Berliner Energiepreisrebellin zurück.
    Ziel der „Gaspreisrebellen“ in den Jahren 2004 und 2005 war, sich mittels Zahlungsverweigerung gegen die massiven Preiserhöhungen im Gassektor zu wehren. Unterstützt wurden und werden die „Gaspreisrebellen“ durch die Verbraucherzentralen. So stellten die Verbraucherzentralen zum Beispiel Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Bürger Energiepreiserhöhungen widersprechen und Zahlungen mindern konnten, und berieten Kunden in Fragen der Rechnungskürzung.
    Aus den „Gaspreisrebellen“ entstand in den vergangenen Jahren die Bewegung der „Energiepreisrebellen“, aus denen sich im Jahr 2006 mit Unterstützung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. regionale Energiegenossenschaften, so auch die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG, gegründet haben.
    Nach Aussage des GEG-Vorstandes René Schmidt ist es das Ziel der regionalen Energiegenossenschaften, die Energieversorgung der Bürger selbst in die Hand zu nehmen und unabhängig von den Energiekonzernen die Bürger mit preiswerter Energie zu versorgen.
    Nach Meinung von René Schmidt beteiligen sich derzeit ungefähr 500.000 Bürger bundesweit am Energiepreiswiderstand, haben Widerspruch gegen überhöhte Energiepreise der regionalen Energieversorger eingelegt und ihre Zahlungen an die regionalen Energieversorger gekürzt.
    Angst um die Einstellung der Energielieferung, so GEG-Vorstand René Schmidt, muss niemand haben. Hat doch beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 4. Januar 2006 Grundsätze formuliert, die den "Gaspreisrebellen" die Angst nehmen, demnächst von der Gasversorgung ausgeschlossen zu werden. Auch ist bundesweit derzeit kein Fall bekannt, in dem ein regionaler Energieversorger einem Energiepreisrebellen die Lieferung verweigert.
    Zweifel hegt GEG-Vorstand René Schmidt an der derzeitigen Aktion der Verbraucherzentralen zum Stromanbieterwechsel. So lange die Stromproduktion in Deutschland von nur vier Energiekonzernen kontrolliert wird, diese Konzerne auch noch die Stromnetze und den Endkundenvertrieb kontrollieren, so lange bleibt es irrelevant, welcher Energieanbieter auf der Rechnung steht, der Strom kommt doch von einem dieser Konzerne.
  • Energiepreise
  • Mittwoch, September 12, 2007

    Seehofer (CSU) zur Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 152 Ausgabedatum 12. September 2007

    Seehofer: Schärferes Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung dringend notwendig

    "Wir brauchen dringend einen effektiven Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen belästigende und unerwünschte Telefonwerbung" erklärte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer heute in Berlin. Die Flut unzulässiger Werbeanrufe haben mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen. Bereits im Juni diesen Jahres habe die Bundesregierung sich auf die Einführung von Bußgeldtatbeständen verständigt.
    "Ich begrüße daher Ankündigung von Frau Zypries, nunmehr diesen Beschluss auf den Weg zu bringen. Auch die Erweiterung der Widerrufstatbestände bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ist ein wichtiger Schritt" so Seehofer. Damit komme das Bundesministerium der Justiz Forderungen nach, die schon länger vom Bundesverbraucherschutzministerium erhoben worden seien. Die Einführung von Bußgeldtatbeständen und die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeiten genüge aber nicht, um der zunehmenden Flut belästigender Telefonwerbung zu begegnen. Entscheidend sei auch, dass telefonische Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden müssen. Nur so sei ein effektiver Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

  • Diskussionen
  • Freitag, August 24, 2007

    Potentiell gefährlich: Schmerzmittel, rote Grütze und Zinkpräparat werden zurückgerufen

    24.08.2007 – Die Firma Zein Pharma aus Nauheim im Landkreis Groß Gerau hat ein Nahrungsergänzungsmittel wegen zu hohen Zinkgehalts zurückgerufen. Es handelt sich um die Charge „Traubenkern Plus - reich an OPC+Vitamin C + Zink in Dosen mit je 90 Kapseln (Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2009, Losnummer 15001206)“.
    Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Kontrollen hätten in den Kapseln einen erhöhten Zinkgehalt ergeben, der wahrscheinlich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sei. Die Käufer wurden gebeten, die Kapseln nicht weiter zu verzehren und an die Firma gegen Kostenerstattung oder Umtausch zurückzusenden.
    Bereits am 6. August 2007 rief das Nahrungsmittelunternehmen Dr. Oetker das Produkt mit der Deckelbeschriftung „Rote Grütze mit Bourbon-Vanillesoße Diät 1,4 BE, 160 g“ mit dem Haltbarkeitsdatum 29. August 2007 zurück. Als Grund gab das Unternehmen an, dass ein falsches Decketikett für strenge Diabetiker gefährliche Informationen erhalte, das Seitenetikett sei indessen korrekt.
    Die Firma GlaxoSmithKline vermeldete kürzlich den Rückruf mehrerer hundert Packungen seines Schmerzmittels Panadol zurück. Auf den Verpackungen befänden sich falsche Angaben zur Dosierung.
  • Diskussionen
  • Mittwoch, August 22, 2007

    Jedes zweite fehlerhafte Produkt kommt aus China – Kontrollen in Deutschland funktionieren nicht

    22.08.2007 – Wie der TÜV Süd mitteilt, ist jedes zweite bei Produktprüfungen in Deutschland als schadhaft eingestufte Produkt in China hergestellt worden. 21 Prozent der defekten Produkte stammen aus Europa, 17 Prozent sind ungeklärter Herkunft. Angeführt wird die Liste seit 2006 erstmals von Spielzeug: Die größte Gefahr gehe durch Erstickungstod von verschluckten Kleinteilen aus. Der TÜV nimmt an, dass die Gefährdung in den nächsten Jahren zunehmen wird.
    2006 sei die Fehlerzahl bei Elektrogeräten, Spielwaren und Werkzeugen stark angestiegen. Als Konsequenz der vielen Rückrufaktionen und Beanstandungen forderte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) stärkere Kontrollen, weil die Kontrollsysteme hierzulande nicht funktionierten. Die Kennzeichnung der Produkte sei für die Verbaucher irreführend. Die CE-Kennzeichnung beispielsweise sage nichts über Prüfvorgänge aus; der Hersteller vergebe dieses Zeichen selbstständig, um anzugeben, dass er gesetzteskonforme Produkte anbiete. Tatsächlich geprüft werden Produkte, die mit GS (Geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet werden.
    In den letzten Tagen riefen sowohl Mattel als auch Toys'R'Us Produkte für Kinder zurück, die in China gefertigt worden sind. Der VZBV forderte ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder, notfalls müsse ein Importstop erlassen werden. China sieht das Vorgehen vieler Unternehmen gegen chinesische Produkte als politisch motiviert. Dies wies EU-Handelskommissar Peter Mandelson jedoch zurück; er sieht darin Verbraucherschutzmaßnahmen.
  • China
  • Freitag, Juni 15, 2007

    EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln

    Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.
    Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
    Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
  • Genfood
  • Donnerstag, Juni 14, 2007

    Neue EU-Richtlinie über Aufzeichnung für Versicherungsvertreter in Kraft

    Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.
    Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.
    Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft.
  • Versicherungen
  • Mittwoch, Mai 16, 2007

    Regierung plant schärferes Vorgehen gegen Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 074 Ausgabedatum 16. Mai 2007

    Paziorek: Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung sind Erfolg für den Verbraucherschutz
    Regierung plant schärferes Vorgehen

    Die Bundesregierung hat sich auf neue Maßnahmen im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung geeinigt: Solche unzulässigen Werbeanrufe sollen künftig mit Bußgeldern belegt werden können.
    Flankiert werden soll diese Maßnahme durch ein ebenfalls bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung. Denn häufig scheitert die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbeanrufe daran, dass die Identität der Anrufer nicht ermittelt werden kann.

    "Wir begrüßen es sehr, dass sich die Bundesregierung nunmehr, wie von uns wiederholt gefordert, darauf festgelegt hat, unerwünschte und belästigende Telefonwerbung durch die Einführung von Bußgeldtatbeständen zu bekämpfen", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium Dr. Peter Paziorek. "Dies ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und ein wichtiges Signal an unseriöse Unternehmen: Unlauteres Handeln kann und darf sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der fair handelnden Mitbewerber nicht lohnen. Die Folgen ihrer unlauteren Werbemaßnahmen müssen unseriöse Unternehmen wirtschaftlich spüren."

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  • Samstag, April 14, 2007

    Illegaler BAYER-Genreis kontaminiert legalen BASF-Genreis

    14.04.2007 – In den USA hat der illegale Gentechnikreis LL601 der Firma Bayer die Sorte „Clearfield“ von BASF kontaminiert. Daraufhin sind die Reisimporte in die EU, Japan und Mexiko zum Erliegen gekommen. Der kontaminierte Reis wurde in der EU aus den Regalen entfernt und eingelagert.
    Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
    Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
    Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
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  • Donnerstag, April 05, 2007

    Forscher: In der EU zugelassener Gen-Mais birgt Gesundheitsgefahren

    Berlin (Deutschland), 05.04.2007 – Eine Neubewertung einer Fütterungsstudie von genmanipuliertem MON 863-Mais durch die französische Forschergruppe Criigen hat ergeben, dass dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. MON 863-Genmais ist seit dem 1.1.2006 in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
    Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
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