Mittwoch, November 07, 2007

Gefährliche Spielzeuge unter dem Weihnachtsbaum?

10.11.2007 – Der jüngste Rückruf von Kinderspielzeug bewegt nicht nur ferne Kontinente wie Australien und Amerika. Die Moose Enterprise aus dem australischen Melbourne ruft weltweit über 4 Millionen sogenannte „Bindeez“-Produkte zurück, die in China produziert und danach in 40 Länder wie auch nach Deutschland exportiert wurden.
„Bindeez“-Perlen, oder auch „Aqua Dots“ genannt, sind kleine flüssigkeitsgefüllte Kugeln in verschiedenen Farben, die vorrangig von Kindern zu kleinen Kunstwerken zusammengefügt werden können, um sie danach mit Wasser zu benetzen und somit dauerhaft zu fixieren. Eigentlich ein nette Idee! Nun haben jedoch Kinder in Amerika und Australien diese Perlen verschluckt und liegen seitdem im Koma. Wissenschaftler haben bei folgenden Untersuchungen festgestellt, dass die Außenhülle der Perlen den Weichmacher 1,4-Butandiol (BDO) enthält, der beim Verschlucken im Körper zu 4-Hydroxybutansäure (GHB) metabolisiert. Neben einer Verwendung dieses Stoffes für medizinische Zwecke (beispielsweise zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken) wurde dieser Stoff bereits für Doping-Zwecke genutzt und trägt seit den letzten Jahren auch den Ruf „K. O.-Tropfen“, „Liquid Ecstasy“ oder „Vergewaltigungsdroge“.
Somit reißt die Serie von Rückruf-Aktionen für Spielzeugartikel nicht ab. Wie auf der Internetseite produktrueckrufe.de deutlich wird, kam es seit Mitte dieses Jahres bereits zu zahlreichen Spielzeugrückrufen wegen zu hohen Bleigehaltes von in China hergestellten Spielwaren. In der nun fünften Rückholaktion von Mattel innerhalb von 6 Monaten ist jetzt die so genannte „Lernspaß Küche“ (Artikelnummer L7138) betroffen, die lös- und verschluckbare Kleinteile beinhaltet, was insbesondere bei kleineren Kindern ein unvertretbar hohes Erstickungsrisiko birgt.
Zwar wird der Handel von den Herstellern alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen schnell über Rückrufe in Kenntnis gesetzt. Auch die Regale in den großen Spielwarenhäusern wie Toys´R´Us werden schnellstens leergeräumt. Zahlreiche, bereits verkaufte Spielzeuge befinden sich jedoch schon in deutschen Kinderzimmern und stellen dort auf Grund der wahrscheinlichen Gesundheitsgefährdungen ein enormes Gefahrenpotential dar. Auch waren sicher schon zahlreiche Eltern unterwegs, um bereits vor dem eigentlichen Ansturm auf Weihnachtsgeschenke das ein oder andere Kinderspielzeug zu sichern. Durch die Einkaufsquelle Internet und Versteigerungen bei Internetauktionen wie beispielsweise Ebay kommt dann auch ein Handel mit Waren zustande, die wegen vergangener oder laufender Rückruf-Aktionen besser nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen sollten.
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  • Samstag, November 03, 2007

    Überhöhte Strompreise: Berlinerin siegt gegen Vattenfall

    Berlin (Deutschland), 03.11.2007 – Eine Berlinerin hatte ihre Stromrechnung rückwirkend für drei Jahre um 30 Prozent gekürzt. Dagegen klagte der Energiekonzern Vattenfall vor einem Berliner Gericht - und zog nunmehr die Klage zurück.
    Nach Auffassung der Berliner Energiepreisrebellin muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind.
    Vattenfall selbst argumentierte, dass die „Energiepreisrebellin“ ohne Probleme oder Nachteile zu einem anderen Stromanbieter wechseln könnte, und dass die Senatsverwaltung die Preise des Unternehmens in den vergangenen Jahren regelmäßig genehmigt hat.
    Die Richter ließen erkennen, dass sie der Auffassung der Energiepreisrebellin folgen wollten, da es im Einzelfall nicht darauf ankomme, ob es eine Vielzahl von Stromvertrieben in einer Stadt gebe oder nicht. Relevant ist nach Meinung des Gerichts allein, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, was ein Beleg für die Marktmacht des Unternehmen ist. Nach den Ausführungen des Gerichts erklärte Vattenfall, dass dieser Einzelfall nicht geeignet sei, den Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen. Danach zog das Unternehmen die Klage gegen die Berliner Energiepreisrebellin zurück.
    Ziel der „Gaspreisrebellen“ in den Jahren 2004 und 2005 war, sich mittels Zahlungsverweigerung gegen die massiven Preiserhöhungen im Gassektor zu wehren. Unterstützt wurden und werden die „Gaspreisrebellen“ durch die Verbraucherzentralen. So stellten die Verbraucherzentralen zum Beispiel Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Bürger Energiepreiserhöhungen widersprechen und Zahlungen mindern konnten, und berieten Kunden in Fragen der Rechnungskürzung.
    Aus den „Gaspreisrebellen“ entstand in den vergangenen Jahren die Bewegung der „Energiepreisrebellen“, aus denen sich im Jahr 2006 mit Unterstützung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. regionale Energiegenossenschaften, so auch die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG, gegründet haben.
    Nach Aussage des GEG-Vorstandes René Schmidt ist es das Ziel der regionalen Energiegenossenschaften, die Energieversorgung der Bürger selbst in die Hand zu nehmen und unabhängig von den Energiekonzernen die Bürger mit preiswerter Energie zu versorgen.
    Nach Meinung von René Schmidt beteiligen sich derzeit ungefähr 500.000 Bürger bundesweit am Energiepreiswiderstand, haben Widerspruch gegen überhöhte Energiepreise der regionalen Energieversorger eingelegt und ihre Zahlungen an die regionalen Energieversorger gekürzt.
    Angst um die Einstellung der Energielieferung, so GEG-Vorstand René Schmidt, muss niemand haben. Hat doch beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 4. Januar 2006 Grundsätze formuliert, die den "Gaspreisrebellen" die Angst nehmen, demnächst von der Gasversorgung ausgeschlossen zu werden. Auch ist bundesweit derzeit kein Fall bekannt, in dem ein regionaler Energieversorger einem Energiepreisrebellen die Lieferung verweigert.
    Zweifel hegt GEG-Vorstand René Schmidt an der derzeitigen Aktion der Verbraucherzentralen zum Stromanbieterwechsel. So lange die Stromproduktion in Deutschland von nur vier Energiekonzernen kontrolliert wird, diese Konzerne auch noch die Stromnetze und den Endkundenvertrieb kontrollieren, so lange bleibt es irrelevant, welcher Energieanbieter auf der Rechnung steht, der Strom kommt doch von einem dieser Konzerne.
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