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Donnerstag, März 31, 2011

EU definiert Gesundheit atomlobbyistisch um

Seit Samstag gelten in der EU neue Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, teilweise eine Verzwanzigfachung.
Das leise Polit-Prozedere entging der medialen Aufmerksamkeit bis gestern weitgehend und fällt jetzt auf Irreführungen herein, wenn behauptet wird, dass diese Grenzwerte für atomare Notfälle "schon seit 1987 gelten" würden, aber die hatten nie Geltung, sondern waren Papiertrickserei, um die damals tatsächliche Grenzwertanhebung harmloser ausschauen zu lassen.
Das geschah auf dem Hintergrund, dass sich 1986 die Wolken aus Tschernobyl über Westeuropa ausschütteten und alle bis dahin geltenden Grenzwerte in großen Regionen dauerhaft überschritten wurden. Unter Federführung Frankreichs und der atomgeilen Kohl-Regierung bastelte die EU eine Grenzwert-Richtlinie, die sich "dynamisch" den Markterfordernissen und Besorgnissen anpasst, seither bloße Beschwichtigungsfunktion hat. - Sorgen sind ungesund, aber Sorglosigkeit im Umgang mit Radioaktivität allemal.
Markus Rabanus >> Diskussion

Freitag, Juni 15, 2007

EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln

Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.
Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
  • Genfood
  • Donnerstag, Juni 14, 2007

    Neue EU-Richtlinie über Aufzeichnung für Versicherungsvertreter in Kraft

    Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.
    Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.
    Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft.
  • Versicherungen
  • Samstag, Juli 22, 2006

    Verbraucherschutz: EU-Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel

    Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 22.07.2006 – Um den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Substanzen bei der Anwendung von Haarfärbemitteln zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 20. Juli 22 Haarfarbstoffe verboten.
    Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
    Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
    Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
  • Wikinews
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