Posts mit dem Label Lebensmittel werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lebensmittel werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, Februar 27, 2013
Massenhafter Betrug mit "Bio-Eiern"
Allein in Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 150 Großbetriebe, die Eier aus überfüllten Stallungen als "Bio-Eier" in den Handel brachten.
Verbraucherschutzministerin Ilse Eigner "befürchtet einen großangelegte Betrug", vermeldet die Tagesschau - und Renate Künast "fordert einen Weg zum Zählen der Hühner".
Hallo Frau Künast, ein Tierschützer-Foto pro Monat genügt und wir tun es! Denn das ist so gar nicht schwer.
Tierschützer als Kontrollettis? Dagegen ist aber der Dt.Bauernverband, dass Tierschützer dürfen, was Ämter versäumen, wie jüngst einer Verbandsmitteilung zu entnehmen, denn es gehe um "Datenschutz", wie jemand Eier zu Bio-Eiern macht? Also Datenschutz als Alibi gegen den Tier- und Verbraucherschutz.
Zunächst aber dürfen wir gespannt sein, ob öffentlich wird, was mühelos anhand von Geschäftsakten ermittelt werden kann, zumal ZEHN JAHRE Aufbewahrungspflicht:
1. Wann wurden wie viele Hennen für welche Stallungsgrößen geordert?
2. Wann wurden wie viele Hennen geschlachtet oder als Tierkadaver beseitigt?
3. Wie viele "Bio-Eier" wurden aus welcher Quadratmeterzahl veräußert? Möglicherweise legt so ein industrielles "Bio-Huhn" pro Tag bereits vier? Solch Nachweis wäre allerdings zu erbringen.
Labels:
Lebensmittel,
msr
Samstag, Februar 23, 2013
"Pferdelasagne" - was tun?
Über neue Gesetze lässt sich jederzeit nachdenken, aber auch sie werden nichts bringen, wenn sie nicht angewendet werden, wie es jetzt auf Grundlage des Strafrechts, Lebensmittelrechts und Wettbewerbsrechts möglich wäre:
1. Aufklären, in welchen Stationen der Lieferungskette der Betrug hätte auffallen müssen.
2. Die Akteure bestrafen, wobei es Haftstrafen sein müssten, um Generalprävention zu erzielen.
3. Dem Handel verbieten, die falsch deklarierten Waren aus dem Angebot zu nehmen, stattdessen die Korrekturdeklarierung und den Abgabepreis gebieten.
4. Den Erlös zu Gunsten der Staatskasse einziehen.
Abgabe an "Tafelrunden für Arme"?
Das ist populistisch und näher betrachtet die Menschenwürde von Armen antastend. Ohnehin ist Sozialfürsorge eine Hauptpflicht des Staates mit Verfassungsrang. Wenn kirchliche und sonstige Organisationen die staatliche Sozialarbeit ergänzen möchten, so sollten/müssten sie es aus den Mitteln ihrer Zuwender tun, prinzipiell aber nicht des Staates.
Labels:
Ernährung,
Lebensmittel,
msr
Mittwoch, April 23, 2008
Regierung: "Rechte der Verbraucher wesentlich gestärkt"
Pressemitteilung Nr. 057 Ausgabedatum 23. April 2008
"Die Bundesregierung hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Legislaturperiode wesentlich gestärkt und mehr Transparenz geschaffen", sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bei der Vorstellung des Verbraucherpolitischen Berichts.
Der Bericht, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gibt einen Überblick über die verbraucherpolitischen Ergebnisse und bedeutende verbraucherpolitische Maßnahmen der 16. Legislaturperiode.
"Dort, wo die Gesundheit der Menschen gefährdet ist oder Verbraucher illegalen Praktiken ausgesetzt sind, müssen Gesetze und Regelungen eingreifen", sagte Bundesminister Seehofer. "Wir wollen aber nicht unnötig Bürokratie erzeugen und Lebensstile vorschreiben. Oft reichen auch mehr Information und Transparenz aus."
Große Fortschritte wurden vor allem im Bereich der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung erreicht. Dazu gehört die grundlegenden Neustrukturierung des nationalen Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts. Mit Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Modernisierung der Lebensmittelüberwachung wurden die Lebensmittelüberwachung verbessert und Kontroll- und Überwachungslücken geschlossen.
Zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen wurde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Anbieterseite in wichtigen Lebensbereichen gestärkt. Beispiele sind das Versicherungsvertragsgesetz, die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung sowie die Verbraucherkreditrichtlinie. "Wir arbeiten derzeit an neuen Regelungen, um die Menschen vor untergeschobenen Verträgen oder unzulässiger Telefonwerbung zu schützen", sagte Bundesverbraucherminister Seehofer.
Neue Maßstäbe für mehr Transparenz setzt ferner das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. Mai 2008 in Kraft tritt. Darüber hinaus unterstützte die Bundesregierung die Informationsarbeit der Verbraucherorganisationen mit institutioneller wie auch projektbezogener Förderung.
Der Verbraucherpolitische Bericht greift auch die Themen Ernährung und Gesundes Leben auf. Der Schutz vor Passivrauchen ist von der Bundesregierung mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz effektiv vorangebracht worden. Die Länder haben mitgezogen: ab dem 1. Juli 2008 gelten in allen Bundesländern vergleichbare Regelungen für öffentliche Einrichtungen sowie für Gaststätten. Weitere Schwerpunkte sind der Aktionsplan Ernährung und Bewegung, der Aktionsplan gegen Allergien sowie Forschungsergebnisse zum Ernährungsverhalten.
Diskussionen
"Die Bundesregierung hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Legislaturperiode wesentlich gestärkt und mehr Transparenz geschaffen", sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bei der Vorstellung des Verbraucherpolitischen Berichts.
Der Bericht, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gibt einen Überblick über die verbraucherpolitischen Ergebnisse und bedeutende verbraucherpolitische Maßnahmen der 16. Legislaturperiode.
"Dort, wo die Gesundheit der Menschen gefährdet ist oder Verbraucher illegalen Praktiken ausgesetzt sind, müssen Gesetze und Regelungen eingreifen", sagte Bundesminister Seehofer. "Wir wollen aber nicht unnötig Bürokratie erzeugen und Lebensstile vorschreiben. Oft reichen auch mehr Information und Transparenz aus."
Große Fortschritte wurden vor allem im Bereich der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung erreicht. Dazu gehört die grundlegenden Neustrukturierung des nationalen Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts. Mit Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Modernisierung der Lebensmittelüberwachung wurden die Lebensmittelüberwachung verbessert und Kontroll- und Überwachungslücken geschlossen.
Zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen wurde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Anbieterseite in wichtigen Lebensbereichen gestärkt. Beispiele sind das Versicherungsvertragsgesetz, die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung sowie die Verbraucherkreditrichtlinie. "Wir arbeiten derzeit an neuen Regelungen, um die Menschen vor untergeschobenen Verträgen oder unzulässiger Telefonwerbung zu schützen", sagte Bundesverbraucherminister Seehofer.
Neue Maßstäbe für mehr Transparenz setzt ferner das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. Mai 2008 in Kraft tritt. Darüber hinaus unterstützte die Bundesregierung die Informationsarbeit der Verbraucherorganisationen mit institutioneller wie auch projektbezogener Förderung.
Der Verbraucherpolitische Bericht greift auch die Themen Ernährung und Gesundes Leben auf. Der Schutz vor Passivrauchen ist von der Bundesregierung mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz effektiv vorangebracht worden. Die Länder haben mitgezogen: ab dem 1. Juli 2008 gelten in allen Bundesländern vergleichbare Regelungen für öffentliche Einrichtungen sowie für Gaststätten. Weitere Schwerpunkte sind der Aktionsplan Ernährung und Bewegung, der Aktionsplan gegen Allergien sowie Forschungsergebnisse zum Ernährungsverhalten.
Labels:
Lebensmittel,
Presseerklärung,
Rauchen,
Regierung
Freitag, August 24, 2007
Potentiell gefährlich: Schmerzmittel, rote Grütze und Zinkpräparat werden zurückgerufen
24.08.2007 – Die Firma Zein Pharma aus Nauheim im Landkreis Groß Gerau hat ein Nahrungsergänzungsmittel wegen zu hohen Zinkgehalts zurückgerufen. Es handelt sich um die Charge „Traubenkern Plus - reich an OPC+Vitamin C + Zink in Dosen mit je 90 Kapseln (Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2009, Losnummer 15001206)“.
Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Kontrollen hätten in den Kapseln einen erhöhten Zinkgehalt ergeben, der wahrscheinlich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sei. Die Käufer wurden gebeten, die Kapseln nicht weiter zu verzehren und an die Firma gegen Kostenerstattung oder Umtausch zurückzusenden.
Bereits am 6. August 2007 rief das Nahrungsmittelunternehmen Dr. Oetker das Produkt mit der Deckelbeschriftung „Rote Grütze mit Bourbon-Vanillesoße Diät 1,4 BE, 160 g“ mit dem Haltbarkeitsdatum 29. August 2007 zurück. Als Grund gab das Unternehmen an, dass ein falsches Decketikett für strenge Diabetiker gefährliche Informationen erhalte, das Seitenetikett sei indessen korrekt.
Die Firma GlaxoSmithKline vermeldete kürzlich den Rückruf mehrerer hundert Packungen seines Schmerzmittels Panadol zurück. Auf den Verpackungen befänden sich falsche Angaben zur Dosierung.
Diskussionen
Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Kontrollen hätten in den Kapseln einen erhöhten Zinkgehalt ergeben, der wahrscheinlich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sei. Die Käufer wurden gebeten, die Kapseln nicht weiter zu verzehren und an die Firma gegen Kostenerstattung oder Umtausch zurückzusenden.
Bereits am 6. August 2007 rief das Nahrungsmittelunternehmen Dr. Oetker das Produkt mit der Deckelbeschriftung „Rote Grütze mit Bourbon-Vanillesoße Diät 1,4 BE, 160 g“ mit dem Haltbarkeitsdatum 29. August 2007 zurück. Als Grund gab das Unternehmen an, dass ein falsches Decketikett für strenge Diabetiker gefährliche Informationen erhalte, das Seitenetikett sei indessen korrekt.
Die Firma GlaxoSmithKline vermeldete kürzlich den Rückruf mehrerer hundert Packungen seines Schmerzmittels Panadol zurück. Auf den Verpackungen befänden sich falsche Angaben zur Dosierung.
Labels:
Gesundheit,
Lebensmittel,
Pharma,
wikinews
Freitag, Juni 15, 2007
EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln
Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.
Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
Genfood
Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
Labels:
EU,
Genfood,
Lebensmittel,
wikinews
Samstag, April 14, 2007
Illegaler BAYER-Genreis kontaminiert legalen BASF-Genreis
14.04.2007 – In den USA hat der illegale Gentechnikreis LL601 der Firma Bayer die Sorte „Clearfield“ von BASF kontaminiert. Daraufhin sind die Reisimporte in die EU, Japan und Mexiko zum Erliegen gekommen. Der kontaminierte Reis wurde in der EU aus den Regalen entfernt und eingelagert.
Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
Diskussionen
Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
Labels:
Genfood,
Lebensmittel,
wikinews
Donnerstag, April 05, 2007
Forscher: In der EU zugelassener Gen-Mais birgt Gesundheitsgefahren
Berlin (Deutschland), 05.04.2007 – Eine Neubewertung einer Fütterungsstudie von genmanipuliertem MON 863-Mais durch die französische Forschergruppe Criigen hat ergeben, dass dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. MON 863-Genmais ist seit dem 1.1.2006 in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
Genfood
Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
Labels:
Genfood,
Lebensmittel,
wikinews
Sonntag, Oktober 22, 2006
Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich
Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
Lebensmittel
Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
Labels:
Gesundheit,
Lebensmittel,
wikinews
Mittwoch, September 27, 2006
Grüne: „Mafiöse Struktur in der deutschen Fleischwirtschaft“
Lohne (Oldenburg) (Deutschland), 27.09.2006 – Von mafiösen Strukturen in der deutschen Fleischwirtschaft spricht die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag angesichts eines neuerlichen Fundes von „Gammelfleisch“ in einer Firma in Lohne im Landkreis Vechta (Niedersachsen). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es dabei um über 130 Tonnen Schlachtabfälle, die laut NDR.de zwischen August 2004 und Juli 2005 zu Wurst verarbeitet und verkauft worden sein sollen. Unklar ist bisher jedoch, ob das Fleisch in Deutschland verkauft wurde. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass das Fleisch nach Rumänien und Russland weiterverkauft worden ist.
Die Ermittler der Oldenburger Staatsanwaltschaft gaben an, bei den Fleischabfällen handele es sich um so genanntes „Stichfleisch“. Damit wird das Fleisch rund um die Einstichstelle beim Schlachten bezeichnet. Dieses Fleisch sei, so die Staatsanwaltschaft, nach deutschem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet, weil es häufig Blutergüsse aufweise und in der Folge keimbelastet sei. Dieses Fleisch sei lediglich zur Verarbeitung als Hunde- und Katzenfutter freigegeben, dies aber auch nur in Betrieben, die dafür eine besondere Betriebsgenehmigung besäßen. Da das so genannte Stichfleisch in einem Betrieb in Melle zwischengelagert wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Betrieb. Als Herkunft der Fleischabfälle wurde eine Firma in Gelsenkirchen ermittelt, gegen die die Staatsanwaltschaft Essen bereits ermittelt.
Die Firma in Lohne bestreitet die Vorwürfe. Angeblich hatte die Firma keine Kenntnis davon, dass es sich bei dem Fleisch um Stichfleisch handelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, dass Stichfleisch von fachkundigem Personal auch ohne entsprechende Kennzeichnung sofort als solches zu erkennen sei, da das Fleischgewebe durch Blutungen verunreinigt sei.
Diskussionen
Die Ermittler der Oldenburger Staatsanwaltschaft gaben an, bei den Fleischabfällen handele es sich um so genanntes „Stichfleisch“. Damit wird das Fleisch rund um die Einstichstelle beim Schlachten bezeichnet. Dieses Fleisch sei, so die Staatsanwaltschaft, nach deutschem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet, weil es häufig Blutergüsse aufweise und in der Folge keimbelastet sei. Dieses Fleisch sei lediglich zur Verarbeitung als Hunde- und Katzenfutter freigegeben, dies aber auch nur in Betrieben, die dafür eine besondere Betriebsgenehmigung besäßen. Da das so genannte Stichfleisch in einem Betrieb in Melle zwischengelagert wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Betrieb. Als Herkunft der Fleischabfälle wurde eine Firma in Gelsenkirchen ermittelt, gegen die die Staatsanwaltschaft Essen bereits ermittelt.
Die Firma in Lohne bestreitet die Vorwürfe. Angeblich hatte die Firma keine Kenntnis davon, dass es sich bei dem Fleisch um Stichfleisch handelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, dass Stichfleisch von fachkundigem Personal auch ohne entsprechende Kennzeichnung sofort als solches zu erkennen sei, da das Fleischgewebe durch Blutungen verunreinigt sei.
Labels:
Lebensmittel,
wikinews
Samstag, Juli 22, 2006
Verbraucherschutz: EU-Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel
Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 22.07.2006 – Um den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Substanzen bei der Anwendung von Haarfärbemitteln zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 20. Juli 22 Haarfarbstoffe verboten.
Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
Wikinews
Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
Labels:
EU,
Gesundheit,
Lebensmittel,
wikinews
Montag, Juni 26, 2006
Foodwatch: Kartoffelchips nach wie vor stark belastet
Berlin (Deutschland), 26.06.2006 – Die für Qualitätskontrolle von Lebensmitteln zuständige Organisation „foodwatch“ testet Nahrungsmittel unter anderem auf den giftigen Inhaltsstoff Acrylamid. Seit dem Frühjahr 2003 werden in regelmäßigen Abständen auch Kartoffelchips geprüft. Bei einem erneuten Test in 2006 war die Acrylamidmenge in acht von 13 getesteten Produkten höher als 2005.
Acrylamid entsteht, wenn Lebensmittel zu heiß werden, und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Weitere Gesundheitsorganisationen, wie beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zuständige Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), reklamieren seit Langem eine schnelle Reduzierung des Acrylamidgehalts in Nahrungsmitteln. Die Gesetzgebung bezüglich der Produktkennzeichnung für Risikosubstanzen wie Acrylamid ist ebenfalls mangelhaft. „Foodwatch“ ist mit dem geplanten Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht einverstanden. Die Bundesregierung möchte es nächste Woche in einer für foodwatch nicht weit genug gehenden Form verabschieden. Die Gesundheitsorganisation fordert dringend, in das Gesetz eine Produktkennzeichnung für Acrylamid und andere Risikosubstanzen aufzunehmen.
Eine Sprecherin von „foodwatch“ sagte zum Verhalten der Chip-Herstellerfirmen: „Den Behörden und Herstellern ist der Acrylamidgehalt der meisten Lebensmittel bekannt. Doch ohne Informationspflicht geben sie diese nicht bekannt und gefährden so unnötigerweise die Gesundheit der Verbraucher.“
Lebensmittel
Acrylamid entsteht, wenn Lebensmittel zu heiß werden, und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Weitere Gesundheitsorganisationen, wie beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zuständige Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), reklamieren seit Langem eine schnelle Reduzierung des Acrylamidgehalts in Nahrungsmitteln. Die Gesetzgebung bezüglich der Produktkennzeichnung für Risikosubstanzen wie Acrylamid ist ebenfalls mangelhaft. „Foodwatch“ ist mit dem geplanten Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht einverstanden. Die Bundesregierung möchte es nächste Woche in einer für foodwatch nicht weit genug gehenden Form verabschieden. Die Gesundheitsorganisation fordert dringend, in das Gesetz eine Produktkennzeichnung für Acrylamid und andere Risikosubstanzen aufzunehmen.
Eine Sprecherin von „foodwatch“ sagte zum Verhalten der Chip-Herstellerfirmen: „Den Behörden und Herstellern ist der Acrylamidgehalt der meisten Lebensmittel bekannt. Doch ohne Informationspflicht geben sie diese nicht bekannt und gefährden so unnötigerweise die Gesundheit der Verbraucher.“
Labels:
Lebensmittel,
wikinews
Samstag, Februar 11, 2006
Brite verzehrte 50 Jahre altes Dosengeflügel
Denton / Manchester (Vereiniges Königreich), 11.02.2006 – Ein 73 Jahre alter Brite hat zur Feier seiner Goldenen Hochzeit ein 50 Jahre altes Dosenhühnchen gegessen. Die Konservendose war Teil eines Präsentkorbes, den Les Bailey und seine Frau Beryl anlässlich ihrer Hochzeit im Jahr 1956 geschenkt bekamen. Der frühere Soldat sagte gegenüber der BBC: „Wir haben es gut aufbewahrt und ich habe immer gesagt: ‚Ich esse dieses Hühnchen an meinem 50. Hochzeitstag’ – und so tat ich es.“ Seine Frau hingegen weigerte sich, von dem Hühnchen zu essen, da sie gesundheitliche Gefahren befürchtete.
Experten sind unterdessen nicht überrascht, dass Bailey keinerlei Probleme durch den Verzehr bemerkt hat. Eunice Taylor, Experte für Lebensmittel-Sicherheit und Professor der Universität Salford, erklärte, dass Lebensmittel in Konservendosen unbegrenzt verwendbar seien, sofern die Dosen korrekt versiegelt worden seien. Untersuchungen von 100 Jahre alten Konserven aus gesunkenen Schiffen hätten schon früher ergeben, dass der Inhalt rein biologisch noch essbar gewesen wäre. Taylor empfahl allerdings die Durcherhitzung alter Konserven vor dem Verzehr.
Lebensmittel
Experten sind unterdessen nicht überrascht, dass Bailey keinerlei Probleme durch den Verzehr bemerkt hat. Eunice Taylor, Experte für Lebensmittel-Sicherheit und Professor der Universität Salford, erklärte, dass Lebensmittel in Konservendosen unbegrenzt verwendbar seien, sofern die Dosen korrekt versiegelt worden seien. Untersuchungen von 100 Jahre alten Konserven aus gesunkenen Schiffen hätten schon früher ergeben, dass der Inhalt rein biologisch noch essbar gewesen wäre. Taylor empfahl allerdings die Durcherhitzung alter Konserven vor dem Verzehr.
Labels:
Lebensmittel,
wikinews
Freitag, November 25, 2005
Verkauf verdorbener Lebensmittel ist strafbar
Presseerklärung - Berlin, 24. November 2005
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:
„Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.
Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).
Diskussionen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:
„Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.
Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).
Labels:
Lebensmittel,
Presseerklärung,
Regierung
Freitag, August 19, 2005
Eilverordnung zum Schutz vor Vogelgrippe fertig
Berlin (Deutschland), 19.08.2005 – Bundesverbraucherministerin Renate Künast will per Eilverordnung alle Geflügelhalter noch vor dem Eintreffen der Zugvögel verpflichten, ihre Tiere einzusperren. Anlass ist die sich zunehmend von Asien nach Europa hin ausbreitende Vogelgrippe.
Einen genauen Termin für das Inkrafttreten der Verordnung gibt es noch nicht. Der Vogelzug beginnt Anfang bis Mitte September. Spätestens dann sollen in Absprache mit den Bundesländern entsprechende Notfall-Vorschriften erlassen werden. Künast warnte zugleich jedoch vor übertriebenen Reaktionen in Deutschland.
In den Niederlanden müssen alle Geflügelhalter bereits von Montag an ihre Tiere einsperren. Österreich sieht sich dagegen weniger von der Seuche bedroht und erwägt keine solchen Vorsichtsmaßnahmen.
Vogelgrippe
Einen genauen Termin für das Inkrafttreten der Verordnung gibt es noch nicht. Der Vogelzug beginnt Anfang bis Mitte September. Spätestens dann sollen in Absprache mit den Bundesländern entsprechende Notfall-Vorschriften erlassen werden. Künast warnte zugleich jedoch vor übertriebenen Reaktionen in Deutschland.
In den Niederlanden müssen alle Geflügelhalter bereits von Montag an ihre Tiere einsperren. Österreich sieht sich dagegen weniger von der Seuche bedroht und erwägt keine solchen Vorsichtsmaßnahmen.
Labels:
Lebensmittel,
Regierung,
wikinews
Abonnieren
Posts (Atom)