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Freitag, August 24, 2007

Potentiell gefährlich: Schmerzmittel, rote Grütze und Zinkpräparat werden zurückgerufen

24.08.2007 – Die Firma Zein Pharma aus Nauheim im Landkreis Groß Gerau hat ein Nahrungsergänzungsmittel wegen zu hohen Zinkgehalts zurückgerufen. Es handelt sich um die Charge „Traubenkern Plus - reich an OPC+Vitamin C + Zink in Dosen mit je 90 Kapseln (Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2009, Losnummer 15001206)“.
Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Kontrollen hätten in den Kapseln einen erhöhten Zinkgehalt ergeben, der wahrscheinlich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sei. Die Käufer wurden gebeten, die Kapseln nicht weiter zu verzehren und an die Firma gegen Kostenerstattung oder Umtausch zurückzusenden.
Bereits am 6. August 2007 rief das Nahrungsmittelunternehmen Dr. Oetker das Produkt mit der Deckelbeschriftung „Rote Grütze mit Bourbon-Vanillesoße Diät 1,4 BE, 160 g“ mit dem Haltbarkeitsdatum 29. August 2007 zurück. Als Grund gab das Unternehmen an, dass ein falsches Decketikett für strenge Diabetiker gefährliche Informationen erhalte, das Seitenetikett sei indessen korrekt.
Die Firma GlaxoSmithKline vermeldete kürzlich den Rückruf mehrerer hundert Packungen seines Schmerzmittels Panadol zurück. Auf den Verpackungen befänden sich falsche Angaben zur Dosierung.
  • Diskussionen
  • Mittwoch, August 22, 2007

    Jedes zweite fehlerhafte Produkt kommt aus China – Kontrollen in Deutschland funktionieren nicht

    22.08.2007 – Wie der TÜV Süd mitteilt, ist jedes zweite bei Produktprüfungen in Deutschland als schadhaft eingestufte Produkt in China hergestellt worden. 21 Prozent der defekten Produkte stammen aus Europa, 17 Prozent sind ungeklärter Herkunft. Angeführt wird die Liste seit 2006 erstmals von Spielzeug: Die größte Gefahr gehe durch Erstickungstod von verschluckten Kleinteilen aus. Der TÜV nimmt an, dass die Gefährdung in den nächsten Jahren zunehmen wird.
    2006 sei die Fehlerzahl bei Elektrogeräten, Spielwaren und Werkzeugen stark angestiegen. Als Konsequenz der vielen Rückrufaktionen und Beanstandungen forderte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) stärkere Kontrollen, weil die Kontrollsysteme hierzulande nicht funktionierten. Die Kennzeichnung der Produkte sei für die Verbaucher irreführend. Die CE-Kennzeichnung beispielsweise sage nichts über Prüfvorgänge aus; der Hersteller vergebe dieses Zeichen selbstständig, um anzugeben, dass er gesetzteskonforme Produkte anbiete. Tatsächlich geprüft werden Produkte, die mit GS (Geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet werden.
    In den letzten Tagen riefen sowohl Mattel als auch Toys'R'Us Produkte für Kinder zurück, die in China gefertigt worden sind. Der VZBV forderte ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder, notfalls müsse ein Importstop erlassen werden. China sieht das Vorgehen vieler Unternehmen gegen chinesische Produkte als politisch motiviert. Dies wies EU-Handelskommissar Peter Mandelson jedoch zurück; er sieht darin Verbraucherschutzmaßnahmen.
  • China
  • Sonntag, Oktober 22, 2006

    Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich

    Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
    Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
    Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
  • Lebensmittel
  • Samstag, Juli 22, 2006

    Verbraucherschutz: EU-Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel

    Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 22.07.2006 – Um den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Substanzen bei der Anwendung von Haarfärbemitteln zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 20. Juli 22 Haarfarbstoffe verboten.
    Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
    Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
    Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
  • Wikinews
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