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Mittwoch, Juli 30, 2008

Bundesregierung bringt Maßnahmen gegen belästigende Telefonwerbung auf den Weg

Pressemitteilung Nr. 119 Ausgabedatum 30. Juli 2008

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich beim Schutz ihrer Rechte auf die Bundesregierung verlassen, erklärte Bundesminister Horst Seehofer anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung durch das Bundeskabinett.
Das Einschreiten des Gesetzgebers gegen belästigende Telefonwerbung konnte nicht länger aufgeschoben werden, erklärte Seehofer. Unzulässige Werbeanrufe hätten ein Ausmaß angenommen, das für einen Rechtsstaat völlig inakzeptabel sei. Dieses rechtswidrige unlautere Verhalten richte sich gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch gegen die sich lauter verhaltenden Unternehmen, erklärte Seehofer. Unlauteres und ungesetzliches Handeln dürfe nicht noch wirtschaftlich attraktiv sein.

Bundesminister Seehofer begrüßte, dass sich die Bundesregierung nach intensiven Beratungen auf ein Maßnahmepaket gegen unerlaubte Telefonwerbung verständigt hat. Dabei seien viele Forderungen des Verbraucherschutzministeriums umgesetzt worden. Unter anderem sei vorgesehen, Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verfolgen; bei Werbeanrufen sei künftig die Rufnummernunterdrückung verboten und bei Verstößen drohe ebenfalls ein Bußgeld. Bundesminister Seehofer begrüßte ausdrücklich die erweiterten Widerrufsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit den neuen Regelungen werde auch der häufigen Praxis, Verbrauchern am Telefon einen Vertrag zu "unterschieben" ein Riegel vorgeschoben.

Bundesminister Seehofer zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem heute verabschiedeten Gesetzespaket ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz erfolgt ist. Die Politik habe ein deutliches Signal gesetzt, dass ungesetzliches Handeln nicht akzeptiert werde. Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch sich lauter verhaltende Unternehmen können sich darauf verlassen, dass gegen die schwarzen Schafe vorgegangen wird. Nur so kann, erklärte Seehofer, das notwendige Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt und den Schutz ihrer Rechte gesichert werden.

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  • Dienstag, März 11, 2008

    Gesetzespläne gegen unerlaubte Telefonwerbung

    Bei Anruf Verbraucherschutz - Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

    Pressemitteilung Nr. 037 Ausgabedatum 11. März 2008

    Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer haben heute ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt.

    "Verbraucherinnen und Verbrauchern können sich leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die geplanten Maßnahmen.

    Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.

    "Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Das werden wir ändern", sagte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. "Unsere Vorschläge schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein", so Seehofer weiter.

    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten.

    Im Einzelnen ist vorgesehen:
    Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
    Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
    Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
    Schließlich werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser vor "untergeschobenen Verträgen" über Telekommunikationsdienstleistungen (so genannten Slamming) geschützt. Sowohl bei einem Wechsel des Anbieters als auch bei einer Änderung der Betreibervorauswahl (Preselection) muss der neue Vertragspartner künftig in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Eine entsprechende Regelung soll in ein Gesetz zur Novellierung des TKG aufgenommen werden.

    Bislang muss ein Telefonanschluss schon dann umgestellt werden, wenn der neue Telefondienstanbieter bloß behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen ist es deshalb in letzter Zeit zu Missbräuchen gekommen, Verbraucher können die ungewollten Umstellungen allenfalls mit viel Aufwand rückgängig machen. Derartige Praktiken werden durch die Neuregelung unterbunden.

    Die Regelungen zum Schutz vor "untergeschobenen Verträgen" und die Erweiterung der Widerrufsrechte bieten zielgerichtete und überzeugende Lösungen für alle Bereiche, in denen Telefonwerbung besonders beklagt wird.

    Die förmliche Beteiligung der Ressorts zu dem Gesetzesvorhaben erfolgt alsbald. Im Fall des Einverständnisses der Ressorts kann der Entwurf danach zügig an die Länder und betroffenen Verbände versandt und dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

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  • Mittwoch, September 12, 2007

    Seehofer (CSU) zur Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 152 Ausgabedatum 12. September 2007

    Seehofer: Schärferes Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung dringend notwendig

    "Wir brauchen dringend einen effektiven Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen belästigende und unerwünschte Telefonwerbung" erklärte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer heute in Berlin. Die Flut unzulässiger Werbeanrufe haben mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen. Bereits im Juni diesen Jahres habe die Bundesregierung sich auf die Einführung von Bußgeldtatbeständen verständigt.
    "Ich begrüße daher Ankündigung von Frau Zypries, nunmehr diesen Beschluss auf den Weg zu bringen. Auch die Erweiterung der Widerrufstatbestände bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ist ein wichtiger Schritt" so Seehofer. Damit komme das Bundesministerium der Justiz Forderungen nach, die schon länger vom Bundesverbraucherschutzministerium erhoben worden seien. Die Einführung von Bußgeldtatbeständen und die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeiten genüge aber nicht, um der zunehmenden Flut belästigender Telefonwerbung zu begegnen. Entscheidend sei auch, dass telefonische Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden müssen. Nur so sei ein effektiver Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

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  • Mittwoch, Mai 16, 2007

    Regierung plant schärferes Vorgehen gegen Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 074 Ausgabedatum 16. Mai 2007

    Paziorek: Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung sind Erfolg für den Verbraucherschutz
    Regierung plant schärferes Vorgehen

    Die Bundesregierung hat sich auf neue Maßnahmen im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung geeinigt: Solche unzulässigen Werbeanrufe sollen künftig mit Bußgeldern belegt werden können.
    Flankiert werden soll diese Maßnahme durch ein ebenfalls bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung. Denn häufig scheitert die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbeanrufe daran, dass die Identität der Anrufer nicht ermittelt werden kann.

    "Wir begrüßen es sehr, dass sich die Bundesregierung nunmehr, wie von uns wiederholt gefordert, darauf festgelegt hat, unerwünschte und belästigende Telefonwerbung durch die Einführung von Bußgeldtatbeständen zu bekämpfen", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium Dr. Peter Paziorek. "Dies ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und ein wichtiges Signal an unseriöse Unternehmen: Unlauteres Handeln kann und darf sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der fair handelnden Mitbewerber nicht lohnen. Die Folgen ihrer unlauteren Werbemaßnahmen müssen unseriöse Unternehmen wirtschaftlich spüren."

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