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Dienstag, März 11, 2014
Samsung schuldet Kunden Millionen
Um den Umsatz anzukurbeln, versprach Samsung zum Jahresende 2013 Käufern von Smartphones Rabatte per "Cashback", also Banküberweisung nach Registrierung nebst Einsendung des Kaufbelegs. So sollte beispielsweise der Käufer eines "Samsung Galaxy Note3" 100 € des Kaufpreises erstattet bekommen. Im Januar kam nichts, im Februar kam eine eMail, in der sich Samsung mit der umfänglichen Prüfung "10-tausender" Cashback-Anträge entschuldigte, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Inzwischen ist Samsung bereits im dritten Verzugsmonat und muss allmählich mit der Geltendmachung von Verzugszinsen rechnen.
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Mittwoch, Mai 18, 2011
Stromtarif-Dschungel ist gewollter Verbraucherbetrug
Da tut die gesamte Atomlobby so, als sorge sie sich um niedrige Stromkosten für "den Verbraucher", aber wer auf ihren Webseiten nachschaut, findet zwischen den fröhlichen Fotos und Logos die wichtigste Info nicht, wie groß die Preisspanne ist, innerhalb derer diese Wohltäter der Menschheit ihre Kundschaft grob unterschiedlich bedienen. Stattdessen reichlich "Rabatte", die näher besehen nur in die Vertragsfalle locken und mit denen es spätestens nach einem Jahr vorbei ist, denn die Anbieter spekulieren auf die Trägheit der Kunden, die sich einige leisten können und andere besser nicht.
Zum Preisvergleich braucht es eine Tabellenkalkulation mit folgenden Spalten:
KWh-Preis: ... € multipliziert mit der Schätzung des persönlichen Jahresverbrauchs auf Grundlage früherer Jahresabrechnungen: ... KWh
plus monatl.Grundgebühr: ... € multipliziert mit 12 Monaten = Jahresstromkosten.
Und immer wichtig ist die Kündigungsfrist: ... Monate
Denn "treue Kunden" werden von vielen Unternehmen für dumm gehalten und abgezockt.
>> Diskussion
Zum Preisvergleich braucht es eine Tabellenkalkulation mit folgenden Spalten:
KWh-Preis: ... € multipliziert mit der Schätzung des persönlichen Jahresverbrauchs auf Grundlage früherer Jahresabrechnungen: ... KWh
plus monatl.Grundgebühr: ... € multipliziert mit 12 Monaten = Jahresstromkosten.
Und immer wichtig ist die Kündigungsfrist: ... Monate
Denn "treue Kunden" werden von vielen Unternehmen für dumm gehalten und abgezockt.
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Freitag, Juli 15, 2005
Discounter Lidl wurde wegen Lockvogel-Angeboten verurteilt
Stuttgart / Neckarsulm (Deutschland), 15.07.2005 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Neckarsulmer Discounter Lidl wegen zweier Lockvogel-Angebote verurteilt. Zugrunde gelegt wurde ein Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsgesetz.
Das Gericht gab in seinem Urteil bekannt, dass für Angebote nur dann in hervorgehobener Weise geworben werden darf, wenn ausreichend Ware vorrätig sei. Als „ausreichend“ bezeichnete das Gericht einen Zeitraum von mindestens zwei Tagen.
Im Falle Lidl ging es um einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur, die innerhalb einer Stunde ausverkauft waren. Lidl hatte die Produkte in einer Zeitung ganzseitig als Aktionsware beworben. Als die Anzeige erschien, wurde einem Kunden um 13:00 Uhr mitgeteilt, die Ware sei seit 09:00 Uhr ausverkauft gewesen. Auf diesen Fall baute die anschließende Anzeige auf.
Das Urteil ist rechtskräftig und wird am Oberlandesgericht „Stuttgart 2“ unter dem Aktenzeichen „U 7/05“ geführt.
Lidl
Das Gericht gab in seinem Urteil bekannt, dass für Angebote nur dann in hervorgehobener Weise geworben werden darf, wenn ausreichend Ware vorrätig sei. Als „ausreichend“ bezeichnete das Gericht einen Zeitraum von mindestens zwei Tagen.
Im Falle Lidl ging es um einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur, die innerhalb einer Stunde ausverkauft waren. Lidl hatte die Produkte in einer Zeitung ganzseitig als Aktionsware beworben. Als die Anzeige erschien, wurde einem Kunden um 13:00 Uhr mitgeteilt, die Ware sei seit 09:00 Uhr ausverkauft gewesen. Auf diesen Fall baute die anschließende Anzeige auf.
Das Urteil ist rechtskräftig und wird am Oberlandesgericht „Stuttgart 2“ unter dem Aktenzeichen „U 7/05“ geführt.
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Freitag, Juli 01, 2005
Lidl wegen Lockvogelangebot verklagt
Berlin / Neckarsulm (Deutschland), 01.07.2005 – Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Berlin hat den Lebensmitteldiscounter Lidl (Neckarsulm) verklagt, da dieser in einer Sonderaktion eine stark beworbene Digitalkamera nicht in ausreichender Menge vorrätig hatte.
Die von Lidl angebotene Digitalkamera „Samsung Digimax A6“ war in einigen Filialen nach großem Ansturm der Käufer schon nach wenigen Minuten vergriffen. Gesetzlich ist jedoch eine Bevorratung für mindestens 2 Tage vorgesehen. Abweichungen seien in begründeten Sonderfällen möglich. Die „Samsung Digimax A6“ wurde von Lidl für 199 Euro verkauft, wobei das Modell von anderen Anbietern auch günstiger angeboten wurde.
Lidl
Die von Lidl angebotene Digitalkamera „Samsung Digimax A6“ war in einigen Filialen nach großem Ansturm der Käufer schon nach wenigen Minuten vergriffen. Gesetzlich ist jedoch eine Bevorratung für mindestens 2 Tage vorgesehen. Abweichungen seien in begründeten Sonderfällen möglich. Die „Samsung Digimax A6“ wurde von Lidl für 199 Euro verkauft, wobei das Modell von anderen Anbietern auch günstiger angeboten wurde.
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