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Dienstag, Oktober 28, 2008

Big Brother Awards Austria 2008: Die Gewinner stehen fest

Wien (Österreich), 28.10.2008 – Am Abend vor dem Nationalfeiertag des vergangenen Wochenendes wurden wieder in ausgelassener Stimmung im Rabenhoftheater die Big Brother Awards vergeben. Neben internationalen Gästen haben auch heimische Künstler als Laudatoren die Nominierten und die Preisträger vorgestellt. Das Theater war bis auf den letzten Platz voll; einige Interessierte mussten abgewiesen werden. Im Publikum sind zwei Gäste besonders aufgefallen: Einer hatte eine Strumpfhose über den Kopf, und zwar die ganze Zeit über, der andere eine gelbe Warnweste mit der Aufschrift „IT-POLIZEI“ am Rücken. Beim Einzug der Moderatorin hatte diese ein Röntgenbild am Körper, eine Anspielung auf die geplanten „Nacktscanner“ auf EU-Flughäfen. Mit dem Zitat „Ohne Mohammeds Finger kriagt a sei eCard nimmer“ wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Politik plant, die eCard mit Foto und Fingerabdrücken „sicherer“ zu machen und vor allem Ausländern die Schuld an Sozialversicherungsmissbrauch gibt.
Laudatoren waren Stefan Kaltenbrunner, Herbert Hrachovec, Bady Minck, Barbara Mayerl, Martin Blumenau und der Schauspieler Reinhard Nowak. Durch das Programm führten Thomas Rottenberg und Dagmar Streicher. Special Guests waren Simon Davies von Privacy International, Ralf Bendrath und Meryem Marzouki. Für Unterhaltung sorgten ECLIPTICA, MTS und monochrom.

Die Gewinner sind:
In der Kategorie „Business und Finanzen“ hat Bruno Wallnöfer, Vorstandsvorsitzender der TIWAG, für seine Methode, mit 152.000 Euro mit Detektiven gegen Kritiker vorzugehen, gewonnen.
Im Bereich „Politik“ haben Günter Kößl von der ÖVP und Rudolf Parnigoni von der SPÖ für die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetz nach dem Motto „Mir wern kan Richter brauchen“ gewonnen. Das novellierte Sicherheitspolizeigesetz erlaubt der Polizei, ohne richterliche Genehmigung Standort- und Verbindungsdaten bei Telefon-, Mobilfunk- und Internetservicebetreibern abzufragen.
Bei den „Behörden und Verwaltungen“ hat die Direktorin von Wiener Wohnen, Daniela Strassl, für eine anonyme Umfrage gewonnen, welche sich als nicht-anonym herausgestellt hat. Auch gab es von Wiener Wohnen oder dem sozialdemokratischen Wohnbaustadtrat der Stadt Wien, Michael Ludwig, nur Beschwichtigungen („es steht eh nur der Familienname“). Dass ein Strichcode der Kundennummer aufgedruckt war, wurde verschwiegen. Pikant: Bei der Umfrage gab es auch ein (freiwilliges) Gewinnspiel – dort mussten natürlich die persönlichen Daten angegeben werden.
In der Kategorie „Kommunikation und Marketing“ hat die UPC Telekabel Wien GmbH für die Weiterleitung von Tippfehlern in der Adresszeile eines Browsers an US-Firmen gewonnen. Es wurde bei allen Kunden installiert; wer es nicht will, muss sich aktiv abmelden. Eine Verständigung über die Installation erfolgte nicht.
Der „Lebenslanges-Ärgernis“-Preis, welcher eigentlich Elisabeth-Gehrer-Preis heißt, ging dieses Jahr an die Österreichische Post AG für ihr Vorgehen bei Nachsendeanträgen und Nachnahmesendungen und notorisches Datensammeln. Früher hatten Nachsendeanträge auf einer Postkarte Platz, nun benötigt man ein A4-Blatt und eine Datenweitergabe-Ermächtigung. Bei Nachnahmesendungen verlangt die Post vom Empfänger die Bekanntgabe von Geburtsdatum und -ort. Die Post war im Jahr 2001 der einzige Gewinner, der sich den Big Brother Award tatsächlich abgeholt hatte. Sie hatte jedoch das Kleingedruckte übersehen und dachte, es handele sich um einen Positiv-Preis, mutmaßte ein Kommentator auf der Bühne.
Der „Publikumspreis“ ging an die Telekom Austria TA AG, welche Kundendaten an die Porno-Industrie weitergegeben hat. Diese Nominierung und Preisvergabe hat der deutsche Gastlaudator Ralf Bendrath von der Aktion gegen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Beim Verlesen der Rechteinhaber „Cazzo Film“ oder „Muschi Movie“ und der Tatsache, dass für die Abmahnung rund 800 Euro zu bezahlen wären, musste er – wie auch das Publikum – lachen. Die Telekom Austria hat jedoch für die Beauskunftung rund zwölf Prozent des verlangten Betrages mitgeschnitten.
Der Positivpreis „Defensor Libertatis“ ging an Meryem Marzouki, Kosmopolitin und Doyenne der Bürgerrechte im Informationszeitalter.
  • Diskussionen
  • Montag, Oktober 27, 2008

    Deutsche Big Brother Awards 2008 in Bielefeld verliehen

    Bielefeld (Deutschland), 27.10.2008 – Im „historischen Saal“ der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld sind am vergangenen Freitag die diesjährigen deutschen Big Brother Awards verliehen worden. Die Big Brother Awards sind Preise für Firmen, Organisationen und Personen, die in besonderer Form gegen Datenschutzrecht und Privatsphäre verstoßen haben. Sie werden in Deutschland seit 2000 jährlich in verschiedenen Kategorien vergeben.
    Der Preis in der Kategorie „Europa/EU“ sowie der Publikumspreis 2008 gingen stellvertretend für den gesamten EU-Ministerrat an Bernard Kouchner und Javier Solana. Sie erhielten die Auszeichnung für die umstrittene EU-Terrorliste, die von ihnen ins Leben gerufen wurde.
    In der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ ging der Big Brother Award an die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) für die unzulässige Weitergabe sensibler Daten von rund 200.000 chronisch kranken Versicherten an ein Tochterunternehmen der US-Amerikanischen Frima Healthways.
    Die Kategorie „Verbraucher I“ ging an die Mitglieder des Deutschen Bundestages für den Beschluss verschiedener Gesetze zur Speicherung und Weitergabe von Daten.
    Den Preis in der Kategorie „Verbraucher II“ erhielt der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute für die Empfehlung, Telefoninterviews heimlich abzuhören.
    Den Big Brother Award in der „Arbeitswelt und Kommunikation“ erhielt die Deutsche Telekom AG für die Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten unter illegaler Nutzung selbst gespeicherter Kommunikationsdaten im Jahre 2005. Ein Vertreter der Telekom nahm den Preis entgegen.
    Der Preis in der Kategorie „Technik“ ging an der Stromanbieter Yello Strom für die Einführung intelligenter Zähler, mit denen sich der Stromverbrauch sekundengenau und für jede Steckdose protokollieren lässt – ohne Information der Kunden über den Eingriff in die Privatsphäre und Datenschutz-Risiken.
    Die Kategorie „Politik“ erhielt Bundesminister Michael Glos stellvertretend für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für den Beschluss des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).
  • BigBrotherAwards
  • Montag, Februar 04, 2008

    Studie der Bertelsmann Stiftung: Zu viel Zeitaufwand für Bürokratie in Deutschland

    Gütersloh (Deutschland), 04.02.2008 – Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung haben die Bundesbürger einen erheblichen Zeitaufwand für Bürokratie zu opfern. Die bürokratischen Hürden für die Menschen kosten viel Zeit und Geld. Die zeitliche Belastung für die Bürger könnten um über 20 Prozent vermindert werden.

    Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrer am Montag vorgestellten Bürokratiestudie drei Gruppen exemplarisch untersucht: Eltern von behinderten Kindern, pflegende Angehörige von älteren Menschen und ehrenamtliche Vorstände von Fußballvereinen.

    In Deutschland werden etwa 162.000 behinderte Kinder von ihren Eltern gepflegt. Die Eltern müssen etwa 40 Stunden jährlich ihre bürokratischen Pflichten erfüllen; bei allen Eltern sind das zusammen ca. 6,4 Millionen Stunden jährlich. Die betreuenden Eltern müssen etwa 23 Informationspflichten, insbesondere gegenüber Sozialleistungsträgern, nachkommen. So müssen die Eltern etwa alle 5 Wochen immer wieder ärztliche Rezepte für Windeln und Pflegesalben abholen, obwohl die Behinderung dauerhaft besteht. Dauerhafte ärztliche Verordnungen könnten mindestens die Hälfte der Arztbesuche einsparen. Der bürokratische Zeitaufwand für die betreuenden Eltern könne nach der Bertelsmann-Studie um mehr als ein Viertel verringert werden. Insbesondere durch einheitliche Formularvordrucke, bundesweite Infoportale, eine unabhängige Patientenberatung und Langzeitrezepte.

    In Deutschland werden über 1,2 Millionen pflegebedürftige ältere Menschen von ihren Angehörigen gepflegt. Die pflegenden Angehörigen müssten etwa 32 Stunden jährlich ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen; bei allen Fällen wären das zusammen ca. 36,6 Millionen Stunden jährlich. Ein großes Problem für die pflegenden Angehörigen sei die fehlende Zugänglichkeit von Informationen; für die Informationsbeschaffung und Beratung müssten sie etwa sieben Millionen Stunden jährlich investieren. Die Bertelsmann-Studie meint, dieser zeitliche Aufwand von pflegenden Angehörigen könne um 23 Prozent gesenkt werden.
    Ehrenamtliche Vorstände von Fußballvereinen müssten etwa 42 Stunden monatlich für Informationspflichten gegenüber dem Staat aufbringen. Die umfangreichen Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Fußball Bund seien dabei noch gar nicht berücksichtigt.
    Der Projektleiter Agenda Moderne Regulierung der Bertelsmann Stiftung, Frank Frick, meint, der Staat solle Menschen in besonderen Lebenssituationen nicht unnötig mit Bürokratie belasten. Dabei müssten berechtigte Informationsinteressen des Staates gar nicht mal wesentlich eingeschränkt werden.
  • Bürokratie
  • Donnerstag, Januar 31, 2008

    Bürgerentscheid: Leipziger gegen Verkauf ihrer Stadtwerke

    Leipzig (Deutschland), 31.01.2008 – Ein Teilverkauf der Stadtwerke Leipzig an Gaz de France (GdF) ist am Votum der Leipziger Bürger gescheitert.
    Der staatliche französische Energieversorger Gaz de France wollte 49,9 Prozent der Stadtwerke Leipzig für 520 Millionen Euro übernehmen und damit seine Stellung in Sachsen stärken.
    Dagegen hatte sich die Bürgerinitiative „Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt“ gewandt: Sie hatte im Herbst 2007 binnen drei Monaten über 42.000 Unterschriften für den Bürgerentscheid gesammelt. Damit startete sie einen Bürgerentscheid mit der Frage: „Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100 Prozent in kommunalem Eigentum verbleiben?“
    Das Ergebnis beim ersten Bürgerentscheid in Leipzig war eindeutig: 87,3 Prozent (149.000 Stimmen) stimmten für den Bürgerentscheid, nur 12,6 Prozent dagegen. Weil mit 35,8 Prozent der Wahlberechtigten deutlich mehr als die 25 Prozent der Wahlberechtigten gegen die Privatisierung stimmten, ist der Bürgerentscheid auch gültig.
    Die Bürgerinitiative „Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt“ wertete das Wahlergebnis als „Sieg für die Demokratie“. Die Stadt Leipzig darf nunmehr auch keine Anteile an anderen städtischen Beteiligungen verkaufen, weil der Bürgerentscheid sämtliche Eigenbetriebe umfasst. Er ist für drei Jahre bindend.
    Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) wertet den Bürgerentscheid als Niederlage: Er bedauere, dass es leider nicht ausreichend gelungen sei, die Argumente für eine Teilprivatisierung überzeugend zu vermitteln. Letztlich hätten die Ängste der Bürger vor einer zügellosen Privatisierung gesiegt. Schädlich seien zudem Diffamierungen des Angebotes von Gaz de France gewesen. Er wollte mit dem Verkaufserlös einen Teil der Schulden von über 900 Millionen Euro tilgen und Investitionen in Bildung und Infrastruktur tätigen.
    Die Stadtwerke Leipzig versorgen 300.000 Stromkunden, über 100.000 Fernwärme- und rund 38.000 Gaskunden. Der Leipziger Straßenbahn- und Busverkehr werde mit einem Teil des Gewinnes von etwa 50 Millionen Euro quersubventioniert.
  • Diskussionen
  • Mittwoch, November 07, 2007

    Gefährliche Spielzeuge unter dem Weihnachtsbaum?

    10.11.2007 – Der jüngste Rückruf von Kinderspielzeug bewegt nicht nur ferne Kontinente wie Australien und Amerika. Die Moose Enterprise aus dem australischen Melbourne ruft weltweit über 4 Millionen sogenannte „Bindeez“-Produkte zurück, die in China produziert und danach in 40 Länder wie auch nach Deutschland exportiert wurden.
    „Bindeez“-Perlen, oder auch „Aqua Dots“ genannt, sind kleine flüssigkeitsgefüllte Kugeln in verschiedenen Farben, die vorrangig von Kindern zu kleinen Kunstwerken zusammengefügt werden können, um sie danach mit Wasser zu benetzen und somit dauerhaft zu fixieren. Eigentlich ein nette Idee! Nun haben jedoch Kinder in Amerika und Australien diese Perlen verschluckt und liegen seitdem im Koma. Wissenschaftler haben bei folgenden Untersuchungen festgestellt, dass die Außenhülle der Perlen den Weichmacher 1,4-Butandiol (BDO) enthält, der beim Verschlucken im Körper zu 4-Hydroxybutansäure (GHB) metabolisiert. Neben einer Verwendung dieses Stoffes für medizinische Zwecke (beispielsweise zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken) wurde dieser Stoff bereits für Doping-Zwecke genutzt und trägt seit den letzten Jahren auch den Ruf „K. O.-Tropfen“, „Liquid Ecstasy“ oder „Vergewaltigungsdroge“.
    Somit reißt die Serie von Rückruf-Aktionen für Spielzeugartikel nicht ab. Wie auf der Internetseite produktrueckrufe.de deutlich wird, kam es seit Mitte dieses Jahres bereits zu zahlreichen Spielzeugrückrufen wegen zu hohen Bleigehaltes von in China hergestellten Spielwaren. In der nun fünften Rückholaktion von Mattel innerhalb von 6 Monaten ist jetzt die so genannte „Lernspaß Küche“ (Artikelnummer L7138) betroffen, die lös- und verschluckbare Kleinteile beinhaltet, was insbesondere bei kleineren Kindern ein unvertretbar hohes Erstickungsrisiko birgt.
    Zwar wird der Handel von den Herstellern alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen schnell über Rückrufe in Kenntnis gesetzt. Auch die Regale in den großen Spielwarenhäusern wie Toys´R´Us werden schnellstens leergeräumt. Zahlreiche, bereits verkaufte Spielzeuge befinden sich jedoch schon in deutschen Kinderzimmern und stellen dort auf Grund der wahrscheinlichen Gesundheitsgefährdungen ein enormes Gefahrenpotential dar. Auch waren sicher schon zahlreiche Eltern unterwegs, um bereits vor dem eigentlichen Ansturm auf Weihnachtsgeschenke das ein oder andere Kinderspielzeug zu sichern. Durch die Einkaufsquelle Internet und Versteigerungen bei Internetauktionen wie beispielsweise Ebay kommt dann auch ein Handel mit Waren zustande, die wegen vergangener oder laufender Rückruf-Aktionen besser nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen sollten.
  • Spielzeug
  • Samstag, November 03, 2007

    Überhöhte Strompreise: Berlinerin siegt gegen Vattenfall

    Berlin (Deutschland), 03.11.2007 – Eine Berlinerin hatte ihre Stromrechnung rückwirkend für drei Jahre um 30 Prozent gekürzt. Dagegen klagte der Energiekonzern Vattenfall vor einem Berliner Gericht - und zog nunmehr die Klage zurück.
    Nach Auffassung der Berliner Energiepreisrebellin muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind.
    Vattenfall selbst argumentierte, dass die „Energiepreisrebellin“ ohne Probleme oder Nachteile zu einem anderen Stromanbieter wechseln könnte, und dass die Senatsverwaltung die Preise des Unternehmens in den vergangenen Jahren regelmäßig genehmigt hat.
    Die Richter ließen erkennen, dass sie der Auffassung der Energiepreisrebellin folgen wollten, da es im Einzelfall nicht darauf ankomme, ob es eine Vielzahl von Stromvertrieben in einer Stadt gebe oder nicht. Relevant ist nach Meinung des Gerichts allein, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, was ein Beleg für die Marktmacht des Unternehmen ist. Nach den Ausführungen des Gerichts erklärte Vattenfall, dass dieser Einzelfall nicht geeignet sei, den Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen. Danach zog das Unternehmen die Klage gegen die Berliner Energiepreisrebellin zurück.
    Ziel der „Gaspreisrebellen“ in den Jahren 2004 und 2005 war, sich mittels Zahlungsverweigerung gegen die massiven Preiserhöhungen im Gassektor zu wehren. Unterstützt wurden und werden die „Gaspreisrebellen“ durch die Verbraucherzentralen. So stellten die Verbraucherzentralen zum Beispiel Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Bürger Energiepreiserhöhungen widersprechen und Zahlungen mindern konnten, und berieten Kunden in Fragen der Rechnungskürzung.
    Aus den „Gaspreisrebellen“ entstand in den vergangenen Jahren die Bewegung der „Energiepreisrebellen“, aus denen sich im Jahr 2006 mit Unterstützung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. regionale Energiegenossenschaften, so auch die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG, gegründet haben.
    Nach Aussage des GEG-Vorstandes René Schmidt ist es das Ziel der regionalen Energiegenossenschaften, die Energieversorgung der Bürger selbst in die Hand zu nehmen und unabhängig von den Energiekonzernen die Bürger mit preiswerter Energie zu versorgen.
    Nach Meinung von René Schmidt beteiligen sich derzeit ungefähr 500.000 Bürger bundesweit am Energiepreiswiderstand, haben Widerspruch gegen überhöhte Energiepreise der regionalen Energieversorger eingelegt und ihre Zahlungen an die regionalen Energieversorger gekürzt.
    Angst um die Einstellung der Energielieferung, so GEG-Vorstand René Schmidt, muss niemand haben. Hat doch beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 4. Januar 2006 Grundsätze formuliert, die den "Gaspreisrebellen" die Angst nehmen, demnächst von der Gasversorgung ausgeschlossen zu werden. Auch ist bundesweit derzeit kein Fall bekannt, in dem ein regionaler Energieversorger einem Energiepreisrebellen die Lieferung verweigert.
    Zweifel hegt GEG-Vorstand René Schmidt an der derzeitigen Aktion der Verbraucherzentralen zum Stromanbieterwechsel. So lange die Stromproduktion in Deutschland von nur vier Energiekonzernen kontrolliert wird, diese Konzerne auch noch die Stromnetze und den Endkundenvertrieb kontrollieren, so lange bleibt es irrelevant, welcher Energieanbieter auf der Rechnung steht, der Strom kommt doch von einem dieser Konzerne.
  • Energiepreise
  • Freitag, August 24, 2007

    Potentiell gefährlich: Schmerzmittel, rote Grütze und Zinkpräparat werden zurückgerufen

    24.08.2007 – Die Firma Zein Pharma aus Nauheim im Landkreis Groß Gerau hat ein Nahrungsergänzungsmittel wegen zu hohen Zinkgehalts zurückgerufen. Es handelt sich um die Charge „Traubenkern Plus - reich an OPC+Vitamin C + Zink in Dosen mit je 90 Kapseln (Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2009, Losnummer 15001206)“.
    Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Kontrollen hätten in den Kapseln einen erhöhten Zinkgehalt ergeben, der wahrscheinlich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sei. Die Käufer wurden gebeten, die Kapseln nicht weiter zu verzehren und an die Firma gegen Kostenerstattung oder Umtausch zurückzusenden.
    Bereits am 6. August 2007 rief das Nahrungsmittelunternehmen Dr. Oetker das Produkt mit der Deckelbeschriftung „Rote Grütze mit Bourbon-Vanillesoße Diät 1,4 BE, 160 g“ mit dem Haltbarkeitsdatum 29. August 2007 zurück. Als Grund gab das Unternehmen an, dass ein falsches Decketikett für strenge Diabetiker gefährliche Informationen erhalte, das Seitenetikett sei indessen korrekt.
    Die Firma GlaxoSmithKline vermeldete kürzlich den Rückruf mehrerer hundert Packungen seines Schmerzmittels Panadol zurück. Auf den Verpackungen befänden sich falsche Angaben zur Dosierung.
  • Diskussionen
  • Mittwoch, August 22, 2007

    Jedes zweite fehlerhafte Produkt kommt aus China – Kontrollen in Deutschland funktionieren nicht

    22.08.2007 – Wie der TÜV Süd mitteilt, ist jedes zweite bei Produktprüfungen in Deutschland als schadhaft eingestufte Produkt in China hergestellt worden. 21 Prozent der defekten Produkte stammen aus Europa, 17 Prozent sind ungeklärter Herkunft. Angeführt wird die Liste seit 2006 erstmals von Spielzeug: Die größte Gefahr gehe durch Erstickungstod von verschluckten Kleinteilen aus. Der TÜV nimmt an, dass die Gefährdung in den nächsten Jahren zunehmen wird.
    2006 sei die Fehlerzahl bei Elektrogeräten, Spielwaren und Werkzeugen stark angestiegen. Als Konsequenz der vielen Rückrufaktionen und Beanstandungen forderte der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) stärkere Kontrollen, weil die Kontrollsysteme hierzulande nicht funktionierten. Die Kennzeichnung der Produkte sei für die Verbaucher irreführend. Die CE-Kennzeichnung beispielsweise sage nichts über Prüfvorgänge aus; der Hersteller vergebe dieses Zeichen selbstständig, um anzugeben, dass er gesetzteskonforme Produkte anbiete. Tatsächlich geprüft werden Produkte, die mit GS (Geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet werden.
    In den letzten Tagen riefen sowohl Mattel als auch Toys'R'Us Produkte für Kinder zurück, die in China gefertigt worden sind. Der VZBV forderte ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder, notfalls müsse ein Importstop erlassen werden. China sieht das Vorgehen vieler Unternehmen gegen chinesische Produkte als politisch motiviert. Dies wies EU-Handelskommissar Peter Mandelson jedoch zurück; er sieht darin Verbraucherschutzmaßnahmen.
  • China
  • Freitag, Juni 15, 2007

    EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln

    Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.
    Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
    Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
  • Genfood
  • Donnerstag, Juni 14, 2007

    Neue EU-Richtlinie über Aufzeichnung für Versicherungsvertreter in Kraft

    Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.
    Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.
    Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft.
  • Versicherungen
  • Samstag, April 14, 2007

    Illegaler BAYER-Genreis kontaminiert legalen BASF-Genreis

    14.04.2007 – In den USA hat der illegale Gentechnikreis LL601 der Firma Bayer die Sorte „Clearfield“ von BASF kontaminiert. Daraufhin sind die Reisimporte in die EU, Japan und Mexiko zum Erliegen gekommen. Der kontaminierte Reis wurde in der EU aus den Regalen entfernt und eingelagert.
    Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
    Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
    Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
  • Diskussionen
  • Donnerstag, April 05, 2007

    Forscher: In der EU zugelassener Gen-Mais birgt Gesundheitsgefahren

    Berlin (Deutschland), 05.04.2007 – Eine Neubewertung einer Fütterungsstudie von genmanipuliertem MON 863-Mais durch die französische Forschergruppe Criigen hat ergeben, dass dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. MON 863-Genmais ist seit dem 1.1.2006 in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
    Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
  • Genfood
  • Freitag, Dezember 08, 2006

    Verbraucherinformationsgesetz: Bundespräsident Köhler verweigert erneut Unterschrift unter einer Gesetzesvorlage

    Berlin (Deutschland), 08.12.2006 – Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat erneut eine Gesetzesvorlage der Großen Koalition gestoppt. Seine Unterschrift unter das geplante Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verweigerte der Bundespräsident aus verfassungsrechtlichen Bedenken.
    Nach der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Föderalismusreform ist es nach der Rechtsauffassung des Bundespräsidenten nicht möglich, durch ein Gesetz den Kommunen Aufgaben zuzuweisen, in diesem Fall behördliche Informationspflichten (Artikel 84, Absatz 1, des Grundgesetzes). Insbesondere sieht der Bundespräsident in „der Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden“, eine Aufgabenübertragung im Sinne des Grundgesetzartikels 84. Der Bundespräsident bezog sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Bedenken der Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die diese im Bundesrat vorgetragen hatten.
    Zugleich machte der Bundespräsident in seiner Stellungnahme deutlich, dass sich seine Einwände nicht prinzipiell gegen ein solches Gesetz richteten. Den politisch Verantwortlichen ließ er mitteilen, „den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes [könne] sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden“, so die Presseerklärung des Bundespräsidialamtes vom 8. Dezember 2006.
    Zuletzt hatte der Bundespräsident einen Gesetzentwurf zur Privatisierung der Flugsicherung im Oktober des Jahres zu Fall gebracht. Experten rechnen damit, dass es bis zum Frühjahr 2007 dauern könnte, bis ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden kann. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 29. Juni war das Gesetz auch bereits vom Bundesrat verabschiedet worden.
    Das Verbraucherinformationsgesetz sollte die Informationspflicht der Unternehmen ausweiten. Insbesondere im Kampf gegen die so genannten Gammelfleisch-Skandale, die die Öffentlichkeit in Deutschland in den letzten Monaten beschäftigt hatten, versprach sich Verbraucherschutzminister Seehofer eine Stärkung der Verbraucherrechte.
    Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer ließ seine Sprecherin erklären: „Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes.“ Seehofer will schon bald einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der der Überprüfung durch das Bundespräsidialamt dann standhalten soll.
    Scharfe Kritik an der Bundesregierung übte die Opposition im Deutschen Bundestag. Die Vorsitzende der Fraktion der Grünen, Renate Künast, sagte: „Nichtraucherschutz, Verbraucherinformationsgesetz, diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient. (...) Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys.“ Scharfe Kritik kam ebenfalls von der FDP, die der Bundesregierung eine Geringschätzung des Grundgesetzes vorwarf.
  • Diskussionen
  • Sonntag, Oktober 22, 2006

    Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich

    Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
    Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
    Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
  • Lebensmittel
  • Mittwoch, September 27, 2006

    Grüne: „Mafiöse Struktur in der deutschen Fleischwirtschaft“

    Lohne (Oldenburg) (Deutschland), 27.09.2006 – Von mafiösen Strukturen in der deutschen Fleischwirtschaft spricht die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag angesichts eines neuerlichen Fundes von „Gammelfleisch“ in einer Firma in Lohne im Landkreis Vechta (Niedersachsen). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es dabei um über 130 Tonnen Schlachtabfälle, die laut NDR.de zwischen August 2004 und Juli 2005 zu Wurst verarbeitet und verkauft worden sein sollen. Unklar ist bisher jedoch, ob das Fleisch in Deutschland verkauft wurde. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass das Fleisch nach Rumänien und Russland weiterverkauft worden ist.
    Die Ermittler der Oldenburger Staatsanwaltschaft gaben an, bei den Fleischabfällen handele es sich um so genanntes „Stichfleisch“. Damit wird das Fleisch rund um die Einstichstelle beim Schlachten bezeichnet. Dieses Fleisch sei, so die Staatsanwaltschaft, nach deutschem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet, weil es häufig Blutergüsse aufweise und in der Folge keimbelastet sei. Dieses Fleisch sei lediglich zur Verarbeitung als Hunde- und Katzenfutter freigegeben, dies aber auch nur in Betrieben, die dafür eine besondere Betriebsgenehmigung besäßen. Da das so genannte Stichfleisch in einem Betrieb in Melle zwischengelagert wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Betrieb. Als Herkunft der Fleischabfälle wurde eine Firma in Gelsenkirchen ermittelt, gegen die die Staatsanwaltschaft Essen bereits ermittelt.
    Die Firma in Lohne bestreitet die Vorwürfe. Angeblich hatte die Firma keine Kenntnis davon, dass es sich bei dem Fleisch um Stichfleisch handelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, dass Stichfleisch von fachkundigem Personal auch ohne entsprechende Kennzeichnung sofort als solches zu erkennen sei, da das Fleischgewebe durch Blutungen verunreinigt sei.
  • Diskussionen
  • Donnerstag, August 24, 2006

    Urteil: Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen

    Düsseldorf (Deutschland), 24.08.2006 – Die Werbung von vodafone und anderen Netzbetreibern klingt den Verbrauchern täglich in den Ohren: „Keine monatliche Grundgebühr“, „ohne Vertragsbindung“, „keine Mindestlaufzeit“. Viele der so geworbenen Kunden vertrauten auf die Werbung, hatten die Rechnung jedoch ohne das Kleingedruckte in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gemacht: Nach 15 Monaten drohte beispielsweise den Kunden von vodafone der Verfall des Guthabens auf den beim Vertragsabschluss erworbenen Pre-paid-Karten. Bei konstanter Weigerung eines Kunden, das Guthaben abzutelefonieren, wurde die Karte möglicherweise sogar gesperrt. Dieser Praxis machte nun das Düsseldorfer Landgericht mit einem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 12 O 458/05) ein Ende. Es erklärte diese Verfahrensweise für unvereinbar mit den „Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“. Als Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgetreten, der mit diesem Urteil einen wichtigen Erfolg zugunsten des Verbraucherschutzes erreicht hat. Ähnlich hatte bereits das Landgericht München in einem Fall gegen das Mobilfunkunternehmen O2 plc entschieden.
    Vodafone hat angekündigt, solche Restguthaben würden künftig erstattet. Vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Frage wolle man aber zunächst das schriftliche Urteil abwarten.
  • Telefontarife
  • Samstag, Juli 22, 2006

    Verbraucherschutz: EU-Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel

    Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 22.07.2006 – Um den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Substanzen bei der Anwendung von Haarfärbemitteln zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 20. Juli 22 Haarfarbstoffe verboten.
    Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
    Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
    Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
  • Wikinews
  • Montag, Juni 26, 2006

    Foodwatch: Kartoffelchips nach wie vor stark belastet

    Berlin (Deutschland), 26.06.2006 – Die für Qualitätskontrolle von Lebensmitteln zuständige Organisation „foodwatch“ testet Nahrungsmittel unter anderem auf den giftigen Inhaltsstoff Acrylamid. Seit dem Frühjahr 2003 werden in regelmäßigen Abständen auch Kartoffelchips geprüft. Bei einem erneuten Test in 2006 war die Acrylamidmenge in acht von 13 getesteten Produkten höher als 2005.

    Acrylamid entsteht, wenn Lebensmittel zu heiß werden, und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Weitere Gesundheitsorganisationen, wie beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zuständige Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), reklamieren seit Langem eine schnelle Reduzierung des Acrylamidgehalts in Nahrungsmitteln. Die Gesetzgebung bezüglich der Produktkennzeichnung für Risikosubstanzen wie Acrylamid ist ebenfalls mangelhaft. „Foodwatch“ ist mit dem geplanten Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht einverstanden. Die Bundesregierung möchte es nächste Woche in einer für foodwatch nicht weit genug gehenden Form verabschieden. Die Gesundheitsorganisation fordert dringend, in das Gesetz eine Produktkennzeichnung für Acrylamid und andere Risikosubstanzen aufzunehmen.
    Eine Sprecherin von „foodwatch“ sagte zum Verhalten der Chip-Herstellerfirmen: „Den Behörden und Herstellern ist der Acrylamidgehalt der meisten Lebensmittel bekannt. Doch ohne Informationspflicht geben sie diese nicht bekannt und gefährden so unnötigerweise die Gesundheit der Verbraucher.“
  • Lebensmittel
  • Samstag, Februar 11, 2006

    Brite verzehrte 50 Jahre altes Dosengeflügel

    Denton / Manchester (Vereiniges Königreich), 11.02.2006 – Ein 73 Jahre alter Brite hat zur Feier seiner Goldenen Hochzeit ein 50 Jahre altes Dosenhühnchen gegessen. Die Konservendose war Teil eines Präsentkorbes, den Les Bailey und seine Frau Beryl anlässlich ihrer Hochzeit im Jahr 1956 geschenkt bekamen. Der frühere Soldat sagte gegenüber der BBC: „Wir haben es gut aufbewahrt und ich habe immer gesagt: ‚Ich esse dieses Hühnchen an meinem 50. Hochzeitstag’ – und so tat ich es.“ Seine Frau hingegen weigerte sich, von dem Hühnchen zu essen, da sie gesundheitliche Gefahren befürchtete.
    Experten sind unterdessen nicht überrascht, dass Bailey keinerlei Probleme durch den Verzehr bemerkt hat. Eunice Taylor, Experte für Lebensmittel-Sicherheit und Professor der Universität Salford, erklärte, dass Lebensmittel in Konservendosen unbegrenzt verwendbar seien, sofern die Dosen korrekt versiegelt worden seien. Untersuchungen von 100 Jahre alten Konserven aus gesunkenen Schiffen hätten schon früher ergeben, dass der Inhalt rein biologisch noch essbar gewesen wäre. Taylor empfahl allerdings die Durcherhitzung alter Konserven vor dem Verzehr.
  • Lebensmittel
  • Freitag, August 19, 2005

    Eilverordnung zum Schutz vor Vogelgrippe fertig

    Berlin (Deutschland), 19.08.2005 – Bundesverbraucherministerin Renate Künast will per Eilverordnung alle Geflügelhalter noch vor dem Eintreffen der Zugvögel verpflichten, ihre Tiere einzusperren. Anlass ist die sich zunehmend von Asien nach Europa hin ausbreitende Vogelgrippe.
    Einen genauen Termin für das Inkrafttreten der Verordnung gibt es noch nicht. Der Vogelzug beginnt Anfang bis Mitte September. Spätestens dann sollen in Absprache mit den Bundesländern entsprechende Notfall-Vorschriften erlassen werden. Künast warnte zugleich jedoch vor übertriebenen Reaktionen in Deutschland.
    In den Niederlanden müssen alle Geflügelhalter bereits von Montag an ihre Tiere einsperren. Österreich sieht sich dagegen weniger von der Seuche bedroht und erwägt keine solchen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Vogelgrippe
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