Freitag, Juni 15, 2007

EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln

Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.
Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.
Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab.
  • Genfood
  • Donnerstag, Juni 14, 2007

    Neue EU-Richtlinie über Aufzeichnung für Versicherungsvertreter in Kraft

    Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.
    Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.
    Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft.
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  • Mittwoch, Mai 16, 2007

    Regierung plant schärferes Vorgehen gegen Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 074 Ausgabedatum 16. Mai 2007

    Paziorek: Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung sind Erfolg für den Verbraucherschutz
    Regierung plant schärferes Vorgehen

    Die Bundesregierung hat sich auf neue Maßnahmen im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung geeinigt: Solche unzulässigen Werbeanrufe sollen künftig mit Bußgeldern belegt werden können.
    Flankiert werden soll diese Maßnahme durch ein ebenfalls bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung. Denn häufig scheitert die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbeanrufe daran, dass die Identität der Anrufer nicht ermittelt werden kann.

    "Wir begrüßen es sehr, dass sich die Bundesregierung nunmehr, wie von uns wiederholt gefordert, darauf festgelegt hat, unerwünschte und belästigende Telefonwerbung durch die Einführung von Bußgeldtatbeständen zu bekämpfen", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium Dr. Peter Paziorek. "Dies ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und ein wichtiges Signal an unseriöse Unternehmen: Unlauteres Handeln kann und darf sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der fair handelnden Mitbewerber nicht lohnen. Die Folgen ihrer unlauteren Werbemaßnahmen müssen unseriöse Unternehmen wirtschaftlich spüren."

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  • Samstag, April 14, 2007

    Illegaler BAYER-Genreis kontaminiert legalen BASF-Genreis

    14.04.2007 – In den USA hat der illegale Gentechnikreis LL601 der Firma Bayer die Sorte „Clearfield“ von BASF kontaminiert. Daraufhin sind die Reisimporte in die EU, Japan und Mexiko zum Erliegen gekommen. Der kontaminierte Reis wurde in der EU aus den Regalen entfernt und eingelagert.
    Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
    Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
    Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
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  • Donnerstag, April 05, 2007

    Forscher: In der EU zugelassener Gen-Mais birgt Gesundheitsgefahren

    Berlin (Deutschland), 05.04.2007 – Eine Neubewertung einer Fütterungsstudie von genmanipuliertem MON 863-Mais durch die französische Forschergruppe Criigen hat ergeben, dass dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. MON 863-Genmais ist seit dem 1.1.2006 in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
    Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
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  • Freitag, Dezember 08, 2006

    Verbraucherinformationsgesetz: Bundespräsident Köhler verweigert erneut Unterschrift unter einer Gesetzesvorlage

    Berlin (Deutschland), 08.12.2006 – Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat erneut eine Gesetzesvorlage der Großen Koalition gestoppt. Seine Unterschrift unter das geplante Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verweigerte der Bundespräsident aus verfassungsrechtlichen Bedenken.
    Nach der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Föderalismusreform ist es nach der Rechtsauffassung des Bundespräsidenten nicht möglich, durch ein Gesetz den Kommunen Aufgaben zuzuweisen, in diesem Fall behördliche Informationspflichten (Artikel 84, Absatz 1, des Grundgesetzes). Insbesondere sieht der Bundespräsident in „der Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden“, eine Aufgabenübertragung im Sinne des Grundgesetzartikels 84. Der Bundespräsident bezog sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Bedenken der Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die diese im Bundesrat vorgetragen hatten.
    Zugleich machte der Bundespräsident in seiner Stellungnahme deutlich, dass sich seine Einwände nicht prinzipiell gegen ein solches Gesetz richteten. Den politisch Verantwortlichen ließ er mitteilen, „den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes [könne] sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden“, so die Presseerklärung des Bundespräsidialamtes vom 8. Dezember 2006.
    Zuletzt hatte der Bundespräsident einen Gesetzentwurf zur Privatisierung der Flugsicherung im Oktober des Jahres zu Fall gebracht. Experten rechnen damit, dass es bis zum Frühjahr 2007 dauern könnte, bis ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden kann. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 29. Juni war das Gesetz auch bereits vom Bundesrat verabschiedet worden.
    Das Verbraucherinformationsgesetz sollte die Informationspflicht der Unternehmen ausweiten. Insbesondere im Kampf gegen die so genannten Gammelfleisch-Skandale, die die Öffentlichkeit in Deutschland in den letzten Monaten beschäftigt hatten, versprach sich Verbraucherschutzminister Seehofer eine Stärkung der Verbraucherrechte.
    Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer ließ seine Sprecherin erklären: „Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes.“ Seehofer will schon bald einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der der Überprüfung durch das Bundespräsidialamt dann standhalten soll.
    Scharfe Kritik an der Bundesregierung übte die Opposition im Deutschen Bundestag. Die Vorsitzende der Fraktion der Grünen, Renate Künast, sagte: „Nichtraucherschutz, Verbraucherinformationsgesetz, diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient. (...) Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys.“ Scharfe Kritik kam ebenfalls von der FDP, die der Bundesregierung eine Geringschätzung des Grundgesetzes vorwarf.
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  • Sonntag, Oktober 22, 2006

    Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich

    Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
    Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
    Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
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