Seit Samstag gelten in der EU neue Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, teilweise eine Verzwanzigfachung.
Das leise Polit-Prozedere entging der medialen Aufmerksamkeit bis gestern weitgehend und fällt jetzt auf Irreführungen herein, wenn behauptet wird, dass diese Grenzwerte für atomare Notfälle "schon seit 1987 gelten" würden, aber die hatten nie Geltung, sondern waren Papiertrickserei, um die damals tatsächliche Grenzwertanhebung harmloser ausschauen zu lassen.
Das geschah auf dem Hintergrund, dass sich 1986 die Wolken aus Tschernobyl über Westeuropa ausschütteten und alle bis dahin geltenden Grenzwerte in großen Regionen dauerhaft überschritten wurden. Unter Federführung Frankreichs und der atomgeilen Kohl-Regierung bastelte die EU eine Grenzwert-Richtlinie, die sich "dynamisch" den Markterfordernissen und Besorgnissen anpasst, seither bloße Beschwichtigungsfunktion hat. - Sorgen sind ungesund, aber Sorglosigkeit im Umgang mit Radioaktivität allemal.
Markus Rabanus >> Diskussion
Donnerstag, März 31, 2011
Dienstag, März 29, 2011
Stiftung Warentest: Viele Bankkunden sind unfreiwillige Atom-Unterstützer
Atomkraftgegner unterstützen möglicherweise die Atomindustrie, ohne es zu ahnen. Schon wenn sie bei einer bestimmten Bank nur ihr Girokonto oder ein Tagesgeldkonto haben, helfen sie unfreiwillig den Atomkraftwerksbetreibern, wenn diese beispielsweise über die Bank Kredite in Anspruch nehmen. Auch zahlreiche Investmentfonds legen in Aktien oder Anleihen bekannter Energieversorger wie Eon oder RWE an, die ihre Kunden mit Atomstrom beliefern. Aber es gibt Alternativen, schreibt das Verbrauchermagazin Finanztest auf seiner Website test.de.
Wer nicht will, dass sein Geld in die Atomwirtschaft fließt, kann in Aktien- und Rentenfonds investieren, die die gesamte Branche ausschließen. 7 von 24 ethisch-ökologisch ausgerichteten Fonds verzichten nach einer Finanztest-Untersuchung auf entsprechende Investments, und 8 verzichten zumindest teilweise auf Unternehmen, die in der oder für die Atomkraftbranche tätig sind. Unter den sechs Rentenfonds fand Finanztest nur einen, der diese Branche vollständig ausschließt.
Die Meinungen über Atomstrom gehen dabei bei den Geldinstituten ebenso auseinander wie bei der Bevölkerung. Manche halten Atomstrom für klimafreundlich, für andere wiederum beginnen die Schäden an der Natur beim Uran-Abbau und setzen sich fort in den Gefahren durch den Betrieb und auch die Endlagerung.
Für alle, die ihr Geld anlegen wollen, ohne dass die Atomindustrie davon profitiert, bleibt der Gang zu Öko- und Ethikbanken und ein kritischer Blick in die eigene Geldanlage.
Mehr Informationen zum Thema im Buch „Grüne Geldanlage“ (16,90 €, zu bestellen über www.test.de/shop und im Buchhandel erhältlich).
Wer nicht will, dass sein Geld in die Atomwirtschaft fließt, kann in Aktien- und Rentenfonds investieren, die die gesamte Branche ausschließen. 7 von 24 ethisch-ökologisch ausgerichteten Fonds verzichten nach einer Finanztest-Untersuchung auf entsprechende Investments, und 8 verzichten zumindest teilweise auf Unternehmen, die in der oder für die Atomkraftbranche tätig sind. Unter den sechs Rentenfonds fand Finanztest nur einen, der diese Branche vollständig ausschließt.
Die Meinungen über Atomstrom gehen dabei bei den Geldinstituten ebenso auseinander wie bei der Bevölkerung. Manche halten Atomstrom für klimafreundlich, für andere wiederum beginnen die Schäden an der Natur beim Uran-Abbau und setzen sich fort in den Gefahren durch den Betrieb und auch die Endlagerung.
Für alle, die ihr Geld anlegen wollen, ohne dass die Atomindustrie davon profitiert, bleibt der Gang zu Öko- und Ethikbanken und ein kritischer Blick in die eigene Geldanlage.
Mehr Informationen zum Thema im Buch „Grüne Geldanlage“ (16,90 €, zu bestellen über www.test.de/shop und im Buchhandel erhältlich).
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Mittwoch, Juli 01, 2009
LG Hannover: AWD ist nicht "unabhängig"
Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich "Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als Interessenkonflikt eingestehen.
In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.
Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass AWD nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.
Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen, aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz bestätigt werden.
Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge.
Markus Rabanus >> Diskussion
In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.
Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass AWD nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.
Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen, aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz bestätigt werden.
Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge.
Markus Rabanus >> Diskussion
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Montag, Mai 25, 2009
OLG untersagt ungenaue "Freiminuten"-Werbung
OLG Düsseldorf untersagt Tele2 GmbH Werbung mit dem Slogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.“
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat dem beklagten Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH untersagt, mit der Angabe „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ zu werben. Nach Überzeugung des Senats ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine „echten Freiminuten“ gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem von der Beklagten angebotenen Mobilfunktarif das „Startgeschenk“ bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.
Die Deutsche Telekom AG hatte gegen die Tele2 GmbH geklagt, weil das beklagte Unternehmen mit der genannten Formulierung geworben hatte. In einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Beklagte bereits in erster Instanz am 8.2.2008 zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht, weil die Werbung irreführend sei (§ 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden mit dem „Startgeschenk“ jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren, in Mobilfunknetze nur 21 Minuten. Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. Auch der Hinweis in der Fußnote ändere hieran nichts, weil schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig gewesen sei. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung „Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden“ und verstärke sogar noch die Irreführung.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat nicht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Beklagte kann binnen einen Monats gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
Urteil vom 19.5.2009, Aktenzeichen I-20 U 77/08,
Vorinstanz: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 8.2.2008, Aktenzeichen 38 O 143/06
Düsseldorf, 25.5.2009 Pressemitteilung Nr. 13/09
KOMMENTAR
Die Klage der Telekom AG ist angesichts ihres eigenen Tarif-Dschungels ein Treppenwitz
Diskussion
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat dem beklagten Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH untersagt, mit der Angabe „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ zu werben. Nach Überzeugung des Senats ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine „echten Freiminuten“ gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem von der Beklagten angebotenen Mobilfunktarif das „Startgeschenk“ bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.
Die Deutsche Telekom AG hatte gegen die Tele2 GmbH geklagt, weil das beklagte Unternehmen mit der genannten Formulierung geworben hatte. In einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Beklagte bereits in erster Instanz am 8.2.2008 zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht, weil die Werbung irreführend sei (§ 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden mit dem „Startgeschenk“ jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren, in Mobilfunknetze nur 21 Minuten. Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. Auch der Hinweis in der Fußnote ändere hieran nichts, weil schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig gewesen sei. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung „Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden“ und verstärke sogar noch die Irreführung.
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat nicht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Beklagte kann binnen einen Monats gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
Urteil vom 19.5.2009, Aktenzeichen I-20 U 77/08,
Vorinstanz: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 8.2.2008, Aktenzeichen 38 O 143/06
Düsseldorf, 25.5.2009 Pressemitteilung Nr. 13/09
KOMMENTAR
Die Klage der Telekom AG ist angesichts ihres eigenen Tarif-Dschungels ein Treppenwitz
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Montag, März 09, 2009
Aigner: Verbraucherzentralen leisten wichtige Arbeit in der Finanzdienstleistung
"Die Verbraucherzentrale Bayern leistet gute und wichtige Arbeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In Zeiten der Finanzkrise gilt dies besonders für die Hilfestellungen in Geldangelegenheiten," sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner anlässlich eines gemeinsamen Besuches mit ihrer bayerischen Amtskollegin Dr. Beate Merk in der Verbraucherzentrale Bayern in München.
Ein Schwerpunkt der Gespräche war der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen.
"Die Verbraucherzentralen können in diesem Bereich nicht alle Probleme lösen", sagte Ministerin Aigner. "Die Politik und die Wirtschaft selbst sind gefordert, für eine höhere Qualität der Finanzdienstleistungen und eine bessere Information zu sorgen." Die Ergebnisse der im Dezember 2008 vom Bundesverbraucherministerium vorgestellten Studie zur Finanzvermittlung hätten gezeigt, dass es im Bereich Finanzdienstleistung erhebliche Defizite gibt. "Für morgen habe ich deshalb in Berlin zu einer Fachtagung eingeladen, auf der ich mit den betroffenen Kreisen über Lösungswege diskutieren möchte", so Aigner.
Auf der Fachtagung am 10. März 2009 sollen unter anderem die Steigerung der Beratungsqualität, höhere Anforderungen an Finanzvermittler und eine Stärkung der Honorarberatung mit Branchenvertretern diskutiert werden.
Diskussionen
Ein Schwerpunkt der Gespräche war der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen.
"Die Verbraucherzentralen können in diesem Bereich nicht alle Probleme lösen", sagte Ministerin Aigner. "Die Politik und die Wirtschaft selbst sind gefordert, für eine höhere Qualität der Finanzdienstleistungen und eine bessere Information zu sorgen." Die Ergebnisse der im Dezember 2008 vom Bundesverbraucherministerium vorgestellten Studie zur Finanzvermittlung hätten gezeigt, dass es im Bereich Finanzdienstleistung erhebliche Defizite gibt. "Für morgen habe ich deshalb in Berlin zu einer Fachtagung eingeladen, auf der ich mit den betroffenen Kreisen über Lösungswege diskutieren möchte", so Aigner.
Auf der Fachtagung am 10. März 2009 sollen unter anderem die Steigerung der Beratungsqualität, höhere Anforderungen an Finanzvermittler und eine Stärkung der Honorarberatung mit Branchenvertretern diskutiert werden.
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Dienstag, Oktober 28, 2008
Big Brother Awards Austria 2008: Die Gewinner stehen fest
Wien (Österreich), 28.10.2008 – Am Abend vor dem Nationalfeiertag des vergangenen Wochenendes wurden wieder in ausgelassener Stimmung im Rabenhoftheater die Big Brother Awards vergeben. Neben internationalen Gästen haben auch heimische Künstler als Laudatoren die Nominierten und die Preisträger vorgestellt. Das Theater war bis auf den letzten Platz voll; einige Interessierte mussten abgewiesen werden. Im Publikum sind zwei Gäste besonders aufgefallen: Einer hatte eine Strumpfhose über den Kopf, und zwar die ganze Zeit über, der andere eine gelbe Warnweste mit der Aufschrift „IT-POLIZEI“ am Rücken. Beim Einzug der Moderatorin hatte diese ein Röntgenbild am Körper, eine Anspielung auf die geplanten „Nacktscanner“ auf EU-Flughäfen. Mit dem Zitat „Ohne Mohammeds Finger kriagt a sei eCard nimmer“ wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Politik plant, die eCard mit Foto und Fingerabdrücken „sicherer“ zu machen und vor allem Ausländern die Schuld an Sozialversicherungsmissbrauch gibt.
Laudatoren waren Stefan Kaltenbrunner, Herbert Hrachovec, Bady Minck, Barbara Mayerl, Martin Blumenau und der Schauspieler Reinhard Nowak. Durch das Programm führten Thomas Rottenberg und Dagmar Streicher. Special Guests waren Simon Davies von Privacy International, Ralf Bendrath und Meryem Marzouki. Für Unterhaltung sorgten ECLIPTICA, MTS und monochrom.
Die Gewinner sind:
In der Kategorie „Business und Finanzen“ hat Bruno Wallnöfer, Vorstandsvorsitzender der TIWAG, für seine Methode, mit 152.000 Euro mit Detektiven gegen Kritiker vorzugehen, gewonnen.
Im Bereich „Politik“ haben Günter Kößl von der ÖVP und Rudolf Parnigoni von der SPÖ für die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetz nach dem Motto „Mir wern kan Richter brauchen“ gewonnen. Das novellierte Sicherheitspolizeigesetz erlaubt der Polizei, ohne richterliche Genehmigung Standort- und Verbindungsdaten bei Telefon-, Mobilfunk- und Internetservicebetreibern abzufragen.
Bei den „Behörden und Verwaltungen“ hat die Direktorin von Wiener Wohnen, Daniela Strassl, für eine anonyme Umfrage gewonnen, welche sich als nicht-anonym herausgestellt hat. Auch gab es von Wiener Wohnen oder dem sozialdemokratischen Wohnbaustadtrat der Stadt Wien, Michael Ludwig, nur Beschwichtigungen („es steht eh nur der Familienname“). Dass ein Strichcode der Kundennummer aufgedruckt war, wurde verschwiegen. Pikant: Bei der Umfrage gab es auch ein (freiwilliges) Gewinnspiel – dort mussten natürlich die persönlichen Daten angegeben werden.
In der Kategorie „Kommunikation und Marketing“ hat die UPC Telekabel Wien GmbH für die Weiterleitung von Tippfehlern in der Adresszeile eines Browsers an US-Firmen gewonnen. Es wurde bei allen Kunden installiert; wer es nicht will, muss sich aktiv abmelden. Eine Verständigung über die Installation erfolgte nicht.
Der „Lebenslanges-Ärgernis“-Preis, welcher eigentlich Elisabeth-Gehrer-Preis heißt, ging dieses Jahr an die Österreichische Post AG für ihr Vorgehen bei Nachsendeanträgen und Nachnahmesendungen und notorisches Datensammeln. Früher hatten Nachsendeanträge auf einer Postkarte Platz, nun benötigt man ein A4-Blatt und eine Datenweitergabe-Ermächtigung. Bei Nachnahmesendungen verlangt die Post vom Empfänger die Bekanntgabe von Geburtsdatum und -ort. Die Post war im Jahr 2001 der einzige Gewinner, der sich den Big Brother Award tatsächlich abgeholt hatte. Sie hatte jedoch das Kleingedruckte übersehen und dachte, es handele sich um einen Positiv-Preis, mutmaßte ein Kommentator auf der Bühne.
Der „Publikumspreis“ ging an die Telekom Austria TA AG, welche Kundendaten an die Porno-Industrie weitergegeben hat. Diese Nominierung und Preisvergabe hat der deutsche Gastlaudator Ralf Bendrath von der Aktion gegen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Beim Verlesen der Rechteinhaber „Cazzo Film“ oder „Muschi Movie“ und der Tatsache, dass für die Abmahnung rund 800 Euro zu bezahlen wären, musste er – wie auch das Publikum – lachen. Die Telekom Austria hat jedoch für die Beauskunftung rund zwölf Prozent des verlangten Betrages mitgeschnitten.
Der Positivpreis „Defensor Libertatis“ ging an Meryem Marzouki, Kosmopolitin und Doyenne der Bürgerrechte im Informationszeitalter.
Diskussionen
Laudatoren waren Stefan Kaltenbrunner, Herbert Hrachovec, Bady Minck, Barbara Mayerl, Martin Blumenau und der Schauspieler Reinhard Nowak. Durch das Programm führten Thomas Rottenberg und Dagmar Streicher. Special Guests waren Simon Davies von Privacy International, Ralf Bendrath und Meryem Marzouki. Für Unterhaltung sorgten ECLIPTICA, MTS und monochrom.
Die Gewinner sind:
In der Kategorie „Business und Finanzen“ hat Bruno Wallnöfer, Vorstandsvorsitzender der TIWAG, für seine Methode, mit 152.000 Euro mit Detektiven gegen Kritiker vorzugehen, gewonnen.
Im Bereich „Politik“ haben Günter Kößl von der ÖVP und Rudolf Parnigoni von der SPÖ für die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetz nach dem Motto „Mir wern kan Richter brauchen“ gewonnen. Das novellierte Sicherheitspolizeigesetz erlaubt der Polizei, ohne richterliche Genehmigung Standort- und Verbindungsdaten bei Telefon-, Mobilfunk- und Internetservicebetreibern abzufragen.
Bei den „Behörden und Verwaltungen“ hat die Direktorin von Wiener Wohnen, Daniela Strassl, für eine anonyme Umfrage gewonnen, welche sich als nicht-anonym herausgestellt hat. Auch gab es von Wiener Wohnen oder dem sozialdemokratischen Wohnbaustadtrat der Stadt Wien, Michael Ludwig, nur Beschwichtigungen („es steht eh nur der Familienname“). Dass ein Strichcode der Kundennummer aufgedruckt war, wurde verschwiegen. Pikant: Bei der Umfrage gab es auch ein (freiwilliges) Gewinnspiel – dort mussten natürlich die persönlichen Daten angegeben werden.
In der Kategorie „Kommunikation und Marketing“ hat die UPC Telekabel Wien GmbH für die Weiterleitung von Tippfehlern in der Adresszeile eines Browsers an US-Firmen gewonnen. Es wurde bei allen Kunden installiert; wer es nicht will, muss sich aktiv abmelden. Eine Verständigung über die Installation erfolgte nicht.
Der „Lebenslanges-Ärgernis“-Preis, welcher eigentlich Elisabeth-Gehrer-Preis heißt, ging dieses Jahr an die Österreichische Post AG für ihr Vorgehen bei Nachsendeanträgen und Nachnahmesendungen und notorisches Datensammeln. Früher hatten Nachsendeanträge auf einer Postkarte Platz, nun benötigt man ein A4-Blatt und eine Datenweitergabe-Ermächtigung. Bei Nachnahmesendungen verlangt die Post vom Empfänger die Bekanntgabe von Geburtsdatum und -ort. Die Post war im Jahr 2001 der einzige Gewinner, der sich den Big Brother Award tatsächlich abgeholt hatte. Sie hatte jedoch das Kleingedruckte übersehen und dachte, es handele sich um einen Positiv-Preis, mutmaßte ein Kommentator auf der Bühne.
Der „Publikumspreis“ ging an die Telekom Austria TA AG, welche Kundendaten an die Porno-Industrie weitergegeben hat. Diese Nominierung und Preisvergabe hat der deutsche Gastlaudator Ralf Bendrath von der Aktion gegen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Beim Verlesen der Rechteinhaber „Cazzo Film“ oder „Muschi Movie“ und der Tatsache, dass für die Abmahnung rund 800 Euro zu bezahlen wären, musste er – wie auch das Publikum – lachen. Die Telekom Austria hat jedoch für die Beauskunftung rund zwölf Prozent des verlangten Betrages mitgeschnitten.
Der Positivpreis „Defensor Libertatis“ ging an Meryem Marzouki, Kosmopolitin und Doyenne der Bürgerrechte im Informationszeitalter.
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Montag, Oktober 27, 2008
Deutsche Big Brother Awards 2008 in Bielefeld verliehen
Bielefeld (Deutschland), 27.10.2008 – Im „historischen Saal“ der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld sind am vergangenen Freitag die diesjährigen deutschen Big Brother Awards verliehen worden. Die Big Brother Awards sind Preise für Firmen, Organisationen und Personen, die in besonderer Form gegen Datenschutzrecht und Privatsphäre verstoßen haben. Sie werden in Deutschland seit 2000 jährlich in verschiedenen Kategorien vergeben.
Der Preis in der Kategorie „Europa/EU“ sowie der Publikumspreis 2008 gingen stellvertretend für den gesamten EU-Ministerrat an Bernard Kouchner und Javier Solana. Sie erhielten die Auszeichnung für die umstrittene EU-Terrorliste, die von ihnen ins Leben gerufen wurde.
In der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ ging der Big Brother Award an die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) für die unzulässige Weitergabe sensibler Daten von rund 200.000 chronisch kranken Versicherten an ein Tochterunternehmen der US-Amerikanischen Frima Healthways.
Die Kategorie „Verbraucher I“ ging an die Mitglieder des Deutschen Bundestages für den Beschluss verschiedener Gesetze zur Speicherung und Weitergabe von Daten.
Den Preis in der Kategorie „Verbraucher II“ erhielt der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute für die Empfehlung, Telefoninterviews heimlich abzuhören.
Den Big Brother Award in der „Arbeitswelt und Kommunikation“ erhielt die Deutsche Telekom AG für die Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten unter illegaler Nutzung selbst gespeicherter Kommunikationsdaten im Jahre 2005. Ein Vertreter der Telekom nahm den Preis entgegen.
Der Preis in der Kategorie „Technik“ ging an der Stromanbieter Yello Strom für die Einführung intelligenter Zähler, mit denen sich der Stromverbrauch sekundengenau und für jede Steckdose protokollieren lässt – ohne Information der Kunden über den Eingriff in die Privatsphäre und Datenschutz-Risiken.
Die Kategorie „Politik“ erhielt Bundesminister Michael Glos stellvertretend für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für den Beschluss des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).
BigBrotherAwards
Der Preis in der Kategorie „Europa/EU“ sowie der Publikumspreis 2008 gingen stellvertretend für den gesamten EU-Ministerrat an Bernard Kouchner und Javier Solana. Sie erhielten die Auszeichnung für die umstrittene EU-Terrorliste, die von ihnen ins Leben gerufen wurde.
In der Kategorie „Gesundheit und Soziales“ ging der Big Brother Award an die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) für die unzulässige Weitergabe sensibler Daten von rund 200.000 chronisch kranken Versicherten an ein Tochterunternehmen der US-Amerikanischen Frima Healthways.
Die Kategorie „Verbraucher I“ ging an die Mitglieder des Deutschen Bundestages für den Beschluss verschiedener Gesetze zur Speicherung und Weitergabe von Daten.
Den Preis in der Kategorie „Verbraucher II“ erhielt der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute für die Empfehlung, Telefoninterviews heimlich abzuhören.
Den Big Brother Award in der „Arbeitswelt und Kommunikation“ erhielt die Deutsche Telekom AG für die Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten unter illegaler Nutzung selbst gespeicherter Kommunikationsdaten im Jahre 2005. Ein Vertreter der Telekom nahm den Preis entgegen.
Der Preis in der Kategorie „Technik“ ging an der Stromanbieter Yello Strom für die Einführung intelligenter Zähler, mit denen sich der Stromverbrauch sekundengenau und für jede Steckdose protokollieren lässt – ohne Information der Kunden über den Eingriff in die Privatsphäre und Datenschutz-Risiken.
Die Kategorie „Politik“ erhielt Bundesminister Michael Glos stellvertretend für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für den Beschluss des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).
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