Dienstag, März 11, 2008

Gesetzespläne gegen unerlaubte Telefonwerbung

Bei Anruf Verbraucherschutz - Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

Pressemitteilung Nr. 037 Ausgabedatum 11. März 2008

Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer haben heute ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt.

"Verbraucherinnen und Verbrauchern können sich leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die geplanten Maßnahmen.

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.

"Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Das werden wir ändern", sagte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer. "Unsere Vorschläge schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein", so Seehofer weiter.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten.

Im Einzelnen ist vorgesehen:
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
Schließlich werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser vor "untergeschobenen Verträgen" über Telekommunikationsdienstleistungen (so genannten Slamming) geschützt. Sowohl bei einem Wechsel des Anbieters als auch bei einer Änderung der Betreibervorauswahl (Preselection) muss der neue Vertragspartner künftig in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Eine entsprechende Regelung soll in ein Gesetz zur Novellierung des TKG aufgenommen werden.

Bislang muss ein Telefonanschluss schon dann umgestellt werden, wenn der neue Telefondienstanbieter bloß behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen ist es deshalb in letzter Zeit zu Missbräuchen gekommen, Verbraucher können die ungewollten Umstellungen allenfalls mit viel Aufwand rückgängig machen. Derartige Praktiken werden durch die Neuregelung unterbunden.

Die Regelungen zum Schutz vor "untergeschobenen Verträgen" und die Erweiterung der Widerrufsrechte bieten zielgerichtete und überzeugende Lösungen für alle Bereiche, in denen Telefonwerbung besonders beklagt wird.

Die förmliche Beteiligung der Ressorts zu dem Gesetzesvorhaben erfolgt alsbald. Im Fall des Einverständnisses der Ressorts kann der Entwurf danach zügig an die Länder und betroffenen Verbände versandt und dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

  • Diskussionen
  • Montag, Februar 04, 2008

    Studie der Bertelsmann Stiftung: Zu viel Zeitaufwand für Bürokratie in Deutschland

    Gütersloh (Deutschland), 04.02.2008 – Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung haben die Bundesbürger einen erheblichen Zeitaufwand für Bürokratie zu opfern. Die bürokratischen Hürden für die Menschen kosten viel Zeit und Geld. Die zeitliche Belastung für die Bürger könnten um über 20 Prozent vermindert werden.

    Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrer am Montag vorgestellten Bürokratiestudie drei Gruppen exemplarisch untersucht: Eltern von behinderten Kindern, pflegende Angehörige von älteren Menschen und ehrenamtliche Vorstände von Fußballvereinen.

    In Deutschland werden etwa 162.000 behinderte Kinder von ihren Eltern gepflegt. Die Eltern müssen etwa 40 Stunden jährlich ihre bürokratischen Pflichten erfüllen; bei allen Eltern sind das zusammen ca. 6,4 Millionen Stunden jährlich. Die betreuenden Eltern müssen etwa 23 Informationspflichten, insbesondere gegenüber Sozialleistungsträgern, nachkommen. So müssen die Eltern etwa alle 5 Wochen immer wieder ärztliche Rezepte für Windeln und Pflegesalben abholen, obwohl die Behinderung dauerhaft besteht. Dauerhafte ärztliche Verordnungen könnten mindestens die Hälfte der Arztbesuche einsparen. Der bürokratische Zeitaufwand für die betreuenden Eltern könne nach der Bertelsmann-Studie um mehr als ein Viertel verringert werden. Insbesondere durch einheitliche Formularvordrucke, bundesweite Infoportale, eine unabhängige Patientenberatung und Langzeitrezepte.

    In Deutschland werden über 1,2 Millionen pflegebedürftige ältere Menschen von ihren Angehörigen gepflegt. Die pflegenden Angehörigen müssten etwa 32 Stunden jährlich ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen; bei allen Fällen wären das zusammen ca. 36,6 Millionen Stunden jährlich. Ein großes Problem für die pflegenden Angehörigen sei die fehlende Zugänglichkeit von Informationen; für die Informationsbeschaffung und Beratung müssten sie etwa sieben Millionen Stunden jährlich investieren. Die Bertelsmann-Studie meint, dieser zeitliche Aufwand von pflegenden Angehörigen könne um 23 Prozent gesenkt werden.
    Ehrenamtliche Vorstände von Fußballvereinen müssten etwa 42 Stunden monatlich für Informationspflichten gegenüber dem Staat aufbringen. Die umfangreichen Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Fußball Bund seien dabei noch gar nicht berücksichtigt.
    Der Projektleiter Agenda Moderne Regulierung der Bertelsmann Stiftung, Frank Frick, meint, der Staat solle Menschen in besonderen Lebenssituationen nicht unnötig mit Bürokratie belasten. Dabei müssten berechtigte Informationsinteressen des Staates gar nicht mal wesentlich eingeschränkt werden.
  • Bürokratie
  • Donnerstag, Januar 31, 2008

    Bürgerentscheid: Leipziger gegen Verkauf ihrer Stadtwerke

    Leipzig (Deutschland), 31.01.2008 – Ein Teilverkauf der Stadtwerke Leipzig an Gaz de France (GdF) ist am Votum der Leipziger Bürger gescheitert.
    Der staatliche französische Energieversorger Gaz de France wollte 49,9 Prozent der Stadtwerke Leipzig für 520 Millionen Euro übernehmen und damit seine Stellung in Sachsen stärken.
    Dagegen hatte sich die Bürgerinitiative „Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt“ gewandt: Sie hatte im Herbst 2007 binnen drei Monaten über 42.000 Unterschriften für den Bürgerentscheid gesammelt. Damit startete sie einen Bürgerentscheid mit der Frage: „Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100 Prozent in kommunalem Eigentum verbleiben?“
    Das Ergebnis beim ersten Bürgerentscheid in Leipzig war eindeutig: 87,3 Prozent (149.000 Stimmen) stimmten für den Bürgerentscheid, nur 12,6 Prozent dagegen. Weil mit 35,8 Prozent der Wahlberechtigten deutlich mehr als die 25 Prozent der Wahlberechtigten gegen die Privatisierung stimmten, ist der Bürgerentscheid auch gültig.
    Die Bürgerinitiative „Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt“ wertete das Wahlergebnis als „Sieg für die Demokratie“. Die Stadt Leipzig darf nunmehr auch keine Anteile an anderen städtischen Beteiligungen verkaufen, weil der Bürgerentscheid sämtliche Eigenbetriebe umfasst. Er ist für drei Jahre bindend.
    Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) wertet den Bürgerentscheid als Niederlage: Er bedauere, dass es leider nicht ausreichend gelungen sei, die Argumente für eine Teilprivatisierung überzeugend zu vermitteln. Letztlich hätten die Ängste der Bürger vor einer zügellosen Privatisierung gesiegt. Schädlich seien zudem Diffamierungen des Angebotes von Gaz de France gewesen. Er wollte mit dem Verkaufserlös einen Teil der Schulden von über 900 Millionen Euro tilgen und Investitionen in Bildung und Infrastruktur tätigen.
    Die Stadtwerke Leipzig versorgen 300.000 Stromkunden, über 100.000 Fernwärme- und rund 38.000 Gaskunden. Der Leipziger Straßenbahn- und Busverkehr werde mit einem Teil des Gewinnes von etwa 50 Millionen Euro quersubventioniert.
  • Diskussionen
  • Freitag, Dezember 21, 2007

    Künftig mehr Transparenz im Versicherungswesen

    Presseerklärung - Berlin, 21. Dezember 2007

    Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.

    „Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1. Juli 2008 müssen die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 eine weitergehende Kostentransparenz gefordert: „Bleiben den Versicherungsnehmern Art und Höhe der zu verrechnenden Abschlusskosten und der Verrechnungsmodus unbekannt, ist ihnen eine eigen bestimmte Entscheidung darüber unmöglich, ob sie einen Vertrag zu den konkreten Konditionen abschließen wollen.“ Die Entscheidung bezieht sich auf die Lebensversicherung. Die Aussage hat aber darüber hinaus Bedeutung.

    Die Neuregelung zur Kostenangabe liegt ganz auf der Linie anderer Vorschriften und Gerichtsentscheidungen zur Verbesserung der Transparenz bei Finanzdienstleistungen. So verpflichtet bereits die europäische Finanzmarktrichtlinie zu mehr Information über Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren. Das am 1. November 2007 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz zu dieser Richtlinie sieht den europäischen Vorgaben entsprechend vor, dass beispielsweise Provisionen in jedem Fall separat anzugeben sind (§ 31 Wertpapierhandelsgesetz). Bereits im Dezember 2006 hatte der Bundesgerichtshof zum Wertpapiergeschäft der Banken entschieden, dass der Kunde über Rückvergütungen zugunsten der Banken aufgeklärt werden muss, damit er beurteilen kann, ob eine Anlageempfehlung möglicherweise auch im Interesse der vermittelnden Bank erfolgt. Die VVG-InfoV fügt sich in diese Tendenz zu mehr Kostentransparenz ein und kann damit Signalwirkung auch für andere Bereiche des Versicherungswesens wie beispielsweise die Riester-Rente haben.

    Für eine verbesserte Information der Verbraucher sorgt auch ein „Produktinformationsblatt“, das ab 1. Juli 2008 für alle Neuverträge verbindlich vorgeschrieben wird. Die Versicherungsnehmer erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Merkblatt, das sie in besonders übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

    „Versicherungsbedingungen sind oft unübersichtlich und schwer verständlich. Mit dem Produktinformationsblatt können sich die Verbraucher schnell und zielgerichtet einen Überblick über ihren Vertrag verschaffen“, erläuterte Brigitte Zypries.

    Die Verordnung enthält weiterhin zahlreiche Informationspflichten, die seit langem geltendes Recht sind, bislang aber in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Die jetzt vorgenommene Zusammenfassung in einer Verordnung dient der Vereinheitlichung und trägt damit auch dazu bei, dem Rechtssuchenden die Orientierung zu erleichtern.

    Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, mit Übergangfristen bis zum 30. Juni 2008. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt treten am 1. Juli 2008 in Kraft.

    Weitere Informationen zur Verordnung und zum VVG haben wir für Sie unter www.bmj.de/vvg zusammengestellt.

  • Versicherungsrecht
  • Mittwoch, November 07, 2007

    Gefährliche Spielzeuge unter dem Weihnachtsbaum?

    10.11.2007 – Der jüngste Rückruf von Kinderspielzeug bewegt nicht nur ferne Kontinente wie Australien und Amerika. Die Moose Enterprise aus dem australischen Melbourne ruft weltweit über 4 Millionen sogenannte „Bindeez“-Produkte zurück, die in China produziert und danach in 40 Länder wie auch nach Deutschland exportiert wurden.
    „Bindeez“-Perlen, oder auch „Aqua Dots“ genannt, sind kleine flüssigkeitsgefüllte Kugeln in verschiedenen Farben, die vorrangig von Kindern zu kleinen Kunstwerken zusammengefügt werden können, um sie danach mit Wasser zu benetzen und somit dauerhaft zu fixieren. Eigentlich ein nette Idee! Nun haben jedoch Kinder in Amerika und Australien diese Perlen verschluckt und liegen seitdem im Koma. Wissenschaftler haben bei folgenden Untersuchungen festgestellt, dass die Außenhülle der Perlen den Weichmacher 1,4-Butandiol (BDO) enthält, der beim Verschlucken im Körper zu 4-Hydroxybutansäure (GHB) metabolisiert. Neben einer Verwendung dieses Stoffes für medizinische Zwecke (beispielsweise zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken) wurde dieser Stoff bereits für Doping-Zwecke genutzt und trägt seit den letzten Jahren auch den Ruf „K. O.-Tropfen“, „Liquid Ecstasy“ oder „Vergewaltigungsdroge“.
    Somit reißt die Serie von Rückruf-Aktionen für Spielzeugartikel nicht ab. Wie auf der Internetseite produktrueckrufe.de deutlich wird, kam es seit Mitte dieses Jahres bereits zu zahlreichen Spielzeugrückrufen wegen zu hohen Bleigehaltes von in China hergestellten Spielwaren. In der nun fünften Rückholaktion von Mattel innerhalb von 6 Monaten ist jetzt die so genannte „Lernspaß Küche“ (Artikelnummer L7138) betroffen, die lös- und verschluckbare Kleinteile beinhaltet, was insbesondere bei kleineren Kindern ein unvertretbar hohes Erstickungsrisiko birgt.
    Zwar wird der Handel von den Herstellern alleine schon aus haftungsrechtlichen Gründen schnell über Rückrufe in Kenntnis gesetzt. Auch die Regale in den großen Spielwarenhäusern wie Toys´R´Us werden schnellstens leergeräumt. Zahlreiche, bereits verkaufte Spielzeuge befinden sich jedoch schon in deutschen Kinderzimmern und stellen dort auf Grund der wahrscheinlichen Gesundheitsgefährdungen ein enormes Gefahrenpotential dar. Auch waren sicher schon zahlreiche Eltern unterwegs, um bereits vor dem eigentlichen Ansturm auf Weihnachtsgeschenke das ein oder andere Kinderspielzeug zu sichern. Durch die Einkaufsquelle Internet und Versteigerungen bei Internetauktionen wie beispielsweise Ebay kommt dann auch ein Handel mit Waren zustande, die wegen vergangener oder laufender Rückruf-Aktionen besser nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen sollten.
  • Spielzeug
  • Samstag, November 03, 2007

    Überhöhte Strompreise: Berlinerin siegt gegen Vattenfall

    Berlin (Deutschland), 03.11.2007 – Eine Berlinerin hatte ihre Stromrechnung rückwirkend für drei Jahre um 30 Prozent gekürzt. Dagegen klagte der Energiekonzern Vattenfall vor einem Berliner Gericht - und zog nunmehr die Klage zurück.
    Nach Auffassung der Berliner Energiepreisrebellin muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind.
    Vattenfall selbst argumentierte, dass die „Energiepreisrebellin“ ohne Probleme oder Nachteile zu einem anderen Stromanbieter wechseln könnte, und dass die Senatsverwaltung die Preise des Unternehmens in den vergangenen Jahren regelmäßig genehmigt hat.
    Die Richter ließen erkennen, dass sie der Auffassung der Energiepreisrebellin folgen wollten, da es im Einzelfall nicht darauf ankomme, ob es eine Vielzahl von Stromvertrieben in einer Stadt gebe oder nicht. Relevant ist nach Meinung des Gerichts allein, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, was ein Beleg für die Marktmacht des Unternehmen ist. Nach den Ausführungen des Gerichts erklärte Vattenfall, dass dieser Einzelfall nicht geeignet sei, den Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen. Danach zog das Unternehmen die Klage gegen die Berliner Energiepreisrebellin zurück.
    Ziel der „Gaspreisrebellen“ in den Jahren 2004 und 2005 war, sich mittels Zahlungsverweigerung gegen die massiven Preiserhöhungen im Gassektor zu wehren. Unterstützt wurden und werden die „Gaspreisrebellen“ durch die Verbraucherzentralen. So stellten die Verbraucherzentralen zum Beispiel Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Bürger Energiepreiserhöhungen widersprechen und Zahlungen mindern konnten, und berieten Kunden in Fragen der Rechnungskürzung.
    Aus den „Gaspreisrebellen“ entstand in den vergangenen Jahren die Bewegung der „Energiepreisrebellen“, aus denen sich im Jahr 2006 mit Unterstützung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. regionale Energiegenossenschaften, so auch die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG, gegründet haben.
    Nach Aussage des GEG-Vorstandes René Schmidt ist es das Ziel der regionalen Energiegenossenschaften, die Energieversorgung der Bürger selbst in die Hand zu nehmen und unabhängig von den Energiekonzernen die Bürger mit preiswerter Energie zu versorgen.
    Nach Meinung von René Schmidt beteiligen sich derzeit ungefähr 500.000 Bürger bundesweit am Energiepreiswiderstand, haben Widerspruch gegen überhöhte Energiepreise der regionalen Energieversorger eingelegt und ihre Zahlungen an die regionalen Energieversorger gekürzt.
    Angst um die Einstellung der Energielieferung, so GEG-Vorstand René Schmidt, muss niemand haben. Hat doch beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 4. Januar 2006 Grundsätze formuliert, die den "Gaspreisrebellen" die Angst nehmen, demnächst von der Gasversorgung ausgeschlossen zu werden. Auch ist bundesweit derzeit kein Fall bekannt, in dem ein regionaler Energieversorger einem Energiepreisrebellen die Lieferung verweigert.
    Zweifel hegt GEG-Vorstand René Schmidt an der derzeitigen Aktion der Verbraucherzentralen zum Stromanbieterwechsel. So lange die Stromproduktion in Deutschland von nur vier Energiekonzernen kontrolliert wird, diese Konzerne auch noch die Stromnetze und den Endkundenvertrieb kontrollieren, so lange bleibt es irrelevant, welcher Energieanbieter auf der Rechnung steht, der Strom kommt doch von einem dieser Konzerne.
  • Energiepreise
  • Mittwoch, September 12, 2007

    Seehofer (CSU) zur Telefonwerbung

    Pressemitteilung Nr. 152 Ausgabedatum 12. September 2007

    Seehofer: Schärferes Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung dringend notwendig

    "Wir brauchen dringend einen effektiven Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegen belästigende und unerwünschte Telefonwerbung" erklärte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer heute in Berlin. Die Flut unzulässiger Werbeanrufe haben mittlerweile ein unerträgliches Maß angenommen. Bereits im Juni diesen Jahres habe die Bundesregierung sich auf die Einführung von Bußgeldtatbeständen verständigt.
    "Ich begrüße daher Ankündigung von Frau Zypries, nunmehr diesen Beschluss auf den Weg zu bringen. Auch die Erweiterung der Widerrufstatbestände bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ist ein wichtiger Schritt" so Seehofer. Damit komme das Bundesministerium der Justiz Forderungen nach, die schon länger vom Bundesverbraucherschutzministerium erhoben worden seien. Die Einführung von Bußgeldtatbeständen und die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeiten genüge aber nicht, um der zunehmenden Flut belästigender Telefonwerbung zu begegnen. Entscheidend sei auch, dass telefonische Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden müssen. Nur so sei ein effektiver Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

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