Die Ermittler der Oldenburger Staatsanwaltschaft gaben an, bei den Fleischabfällen handele es sich um so genanntes „Stichfleisch“. Damit wird das Fleisch rund um die Einstichstelle beim Schlachten bezeichnet. Dieses Fleisch sei, so die Staatsanwaltschaft, nach deutschem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet, weil es häufig Blutergüsse aufweise und in der Folge keimbelastet sei. Dieses Fleisch sei lediglich zur Verarbeitung als Hunde- und Katzenfutter freigegeben, dies aber auch nur in Betrieben, die dafür eine besondere Betriebsgenehmigung besäßen. Da das so genannte Stichfleisch in einem Betrieb in Melle zwischengelagert wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Betrieb. Als Herkunft der Fleischabfälle wurde eine Firma in Gelsenkirchen ermittelt, gegen die die Staatsanwaltschaft Essen bereits ermittelt.
Die Firma in Lohne bestreitet die Vorwürfe. Angeblich hatte die Firma keine Kenntnis davon, dass es sich bei dem Fleisch um Stichfleisch handelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, dass Stichfleisch von fachkundigem Personal auch ohne entsprechende Kennzeichnung sofort als solches zu erkennen sei, da das Fleischgewebe durch Blutungen verunreinigt sei.