Samstag, April 14, 2007

Illegaler BAYER-Genreis kontaminiert legalen BASF-Genreis

14.04.2007 – In den USA hat der illegale Gentechnikreis LL601 der Firma Bayer die Sorte „Clearfield“ von BASF kontaminiert. Daraufhin sind die Reisimporte in die EU, Japan und Mexiko zum Erliegen gekommen. Der kontaminierte Reis wurde in der EU aus den Regalen entfernt und eingelagert.
Laut Neuer Zürcher Zeitung beträgt die Menge der blockierten Ware in Deutschland und in der Schweiz Hunderte von Tonnen. Allein die Euryza GmbH in Hamburg bewahrt 750 Tonnen davon in einem Lager in Hamburg auf. Noch ist unklar, was mit dem Reis passiert. „Das ist Beweismaterial, das darf man momentan gar nicht vernichten”, sagte der Euryza-Geschäftsführer Rolf Dziedek im Gespräch mit der NZZ. Wer für den Schaden aufkommen wird, ist noch unklar. Die amerikanischen Reisbauern weisen jegliche Verantwortung von sich und haben stattdessen gegen Bayer Crop Science, von dem das verunreinigte Saatgut stammte, eine Sammelklage eingereicht. Bayer weigert sich, Schadensersatz zu leisten, und beruft sich auf „höhere Gewalt“.
Der Bundesrat stimmte am 16. März 2007 einer Verordnung zu, die Händler, die aus den USA importierten Langkornreis in Deutschland in Verkehr bringen wollen, zur Vorlage eines Analyseberichtes verpflichtet. Dabei muss der Reis frei von der Gentechniksorte LL601 sein. Laut agrarheute betragen die Kosten für die Untersuchung einer Schiffsladung etwa 20.000 Euro.
Die Kalifornische Reiskommission will aufgrund dieser Vorfälle für einen Stopp gentechnischer Reisexperimente in Kalifornien sorgen.
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  • Donnerstag, April 05, 2007

    Forscher: In der EU zugelassener Gen-Mais birgt Gesundheitsgefahren

    Berlin (Deutschland), 05.04.2007 – Eine Neubewertung einer Fütterungsstudie von genmanipuliertem MON 863-Mais durch die französische Forschergruppe Criigen hat ergeben, dass dieser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. MON 863-Genmais ist seit dem 1.1.2006 in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Die Schwäbische Zeitung schrieb in ihrer Online-Ausgabe: „In einem Tierversuch mit der Gen-Mais-Sorte MON863 gefütterte Ratten hätten Vergiftungssymptome und Schädigungen von Leber und Nieren aufgewiesen, sagte Gilles-Eric Séralini von der französischen Forschergruppe CRIIGEN am Dienstag in Berlin. Dies belege, dass diese Sorte nicht als sicher eingestuft werden könne und die bislang für die Marktzulassung notwendigen Tests nicht ausreichten.“ Die Ergebnisse basieren auf einer vom Hersteller Monsanto bei der EU eingereichten Fütterungsstudie an Ratten, deren Rohdaten erst aufgrund einer erfolgreichen Klage veröffentlicht wurden.
    Die Forscher widersprechen der Einschätzung der EU-Kommission, dass dieser Mais unbedenklich sei: „Dieser Mais kann zurzeit nicht als sicher für den Verzehr betrachtet werden.“
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  • Freitag, Dezember 08, 2006

    Verbraucherinformationsgesetz: Bundespräsident Köhler verweigert erneut Unterschrift unter einer Gesetzesvorlage

    Berlin (Deutschland), 08.12.2006 – Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat erneut eine Gesetzesvorlage der Großen Koalition gestoppt. Seine Unterschrift unter das geplante Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verweigerte der Bundespräsident aus verfassungsrechtlichen Bedenken.
    Nach der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Föderalismusreform ist es nach der Rechtsauffassung des Bundespräsidenten nicht möglich, durch ein Gesetz den Kommunen Aufgaben zuzuweisen, in diesem Fall behördliche Informationspflichten (Artikel 84, Absatz 1, des Grundgesetzes). Insbesondere sieht der Bundespräsident in „der Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden“, eine Aufgabenübertragung im Sinne des Grundgesetzartikels 84. Der Bundespräsident bezog sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Bedenken der Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die diese im Bundesrat vorgetragen hatten.
    Zugleich machte der Bundespräsident in seiner Stellungnahme deutlich, dass sich seine Einwände nicht prinzipiell gegen ein solches Gesetz richteten. Den politisch Verantwortlichen ließ er mitteilen, „den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes [könne] sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden“, so die Presseerklärung des Bundespräsidialamtes vom 8. Dezember 2006.
    Zuletzt hatte der Bundespräsident einen Gesetzentwurf zur Privatisierung der Flugsicherung im Oktober des Jahres zu Fall gebracht. Experten rechnen damit, dass es bis zum Frühjahr 2007 dauern könnte, bis ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden kann. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 29. Juni war das Gesetz auch bereits vom Bundesrat verabschiedet worden.
    Das Verbraucherinformationsgesetz sollte die Informationspflicht der Unternehmen ausweiten. Insbesondere im Kampf gegen die so genannten Gammelfleisch-Skandale, die die Öffentlichkeit in Deutschland in den letzten Monaten beschäftigt hatten, versprach sich Verbraucherschutzminister Seehofer eine Stärkung der Verbraucherrechte.
    Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer ließ seine Sprecherin erklären: „Für uns gibt es aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes.“ Seehofer will schon bald einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der der Überprüfung durch das Bundespräsidialamt dann standhalten soll.
    Scharfe Kritik an der Bundesregierung übte die Opposition im Deutschen Bundestag. Die Vorsitzende der Fraktion der Grünen, Renate Künast, sagte: „Nichtraucherschutz, Verbraucherinformationsgesetz, diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient. (...) Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys.“ Scharfe Kritik kam ebenfalls von der FDP, die der Bundesregierung eine Geringschätzung des Grundgesetzes vorwarf.
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  • Sonntag, Oktober 22, 2006

    Bundesinstitut für Risikobewertung: Zu viel Zimt ist gesundheitsschädlich

    Berlin (Deutschland), 22.10.2006 – Länder und Bund haben sich vergangene Woche auf eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel geeinigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Darin wird das Risiko bewertet, das von dem im Zimt enthaltenen, gesundheitsschädigenden Cumarin ausgeht. So heißt es dort: „Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren.“
    Cumarin ist im im Handel erhältlichen Cassia-Zimt enthalten. (Der nur selten erhältliche Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin.) Zimt ist außerdem in einer Reihe von Lebensmitteln enthalten, wie in verschiedenem Zimtgebäck und Lebkuchen. Nach Angaben des BfR kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen zu Leberschädigungen führen. Bei Versuchen mit Ratten und Mäusen erwiesen sich hohe Konzentrationen außerdem als krebserregend.
    Die Schädigung der Leber ist allerdings nicht dauerhaft, und die Leber erholt sich innerhalb weniger Wochen nach dem übermäßigen Verzehr von Cumarin-haltigem Zimt wieder. Das BfR erachtet eine tägliche Aufnahme von 0,1 Miligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht für unbedenklich. In einer entsprechenden Pressemitteilung aus München heißt es, dass damit für Kinder etwa vier Zimtsterne (je 5,6 Gramm) oder ein Lebkuchen (30 Gramm) pro Tag als gesundheitlich unbedenklich gelten können, für Erwachsene die doppelte Menge.
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  • Mittwoch, September 27, 2006

    Grüne: „Mafiöse Struktur in der deutschen Fleischwirtschaft“

    Lohne (Oldenburg) (Deutschland), 27.09.2006 – Von mafiösen Strukturen in der deutschen Fleischwirtschaft spricht die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag angesichts eines neuerlichen Fundes von „Gammelfleisch“ in einer Firma in Lohne im Landkreis Vechta (Niedersachsen). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es dabei um über 130 Tonnen Schlachtabfälle, die laut NDR.de zwischen August 2004 und Juli 2005 zu Wurst verarbeitet und verkauft worden sein sollen. Unklar ist bisher jedoch, ob das Fleisch in Deutschland verkauft wurde. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass das Fleisch nach Rumänien und Russland weiterverkauft worden ist.
    Die Ermittler der Oldenburger Staatsanwaltschaft gaben an, bei den Fleischabfällen handele es sich um so genanntes „Stichfleisch“. Damit wird das Fleisch rund um die Einstichstelle beim Schlachten bezeichnet. Dieses Fleisch sei, so die Staatsanwaltschaft, nach deutschem Lebensmittelrecht nicht zum Verzehr geeignet, weil es häufig Blutergüsse aufweise und in der Folge keimbelastet sei. Dieses Fleisch sei lediglich zur Verarbeitung als Hunde- und Katzenfutter freigegeben, dies aber auch nur in Betrieben, die dafür eine besondere Betriebsgenehmigung besäßen. Da das so genannte Stichfleisch in einem Betrieb in Melle zwischengelagert wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Betrieb. Als Herkunft der Fleischabfälle wurde eine Firma in Gelsenkirchen ermittelt, gegen die die Staatsanwaltschaft Essen bereits ermittelt.
    Die Firma in Lohne bestreitet die Vorwürfe. Angeblich hatte die Firma keine Kenntnis davon, dass es sich bei dem Fleisch um Stichfleisch handelte. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, dass Stichfleisch von fachkundigem Personal auch ohne entsprechende Kennzeichnung sofort als solches zu erkennen sei, da das Fleischgewebe durch Blutungen verunreinigt sei.
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  • Donnerstag, August 24, 2006

    Urteil: Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen

    Düsseldorf (Deutschland), 24.08.2006 – Die Werbung von vodafone und anderen Netzbetreibern klingt den Verbrauchern täglich in den Ohren: „Keine monatliche Grundgebühr“, „ohne Vertragsbindung“, „keine Mindestlaufzeit“. Viele der so geworbenen Kunden vertrauten auf die Werbung, hatten die Rechnung jedoch ohne das Kleingedruckte in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gemacht: Nach 15 Monaten drohte beispielsweise den Kunden von vodafone der Verfall des Guthabens auf den beim Vertragsabschluss erworbenen Pre-paid-Karten. Bei konstanter Weigerung eines Kunden, das Guthaben abzutelefonieren, wurde die Karte möglicherweise sogar gesperrt. Dieser Praxis machte nun das Düsseldorfer Landgericht mit einem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 12 O 458/05) ein Ende. Es erklärte diese Verfahrensweise für unvereinbar mit den „Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“. Als Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgetreten, der mit diesem Urteil einen wichtigen Erfolg zugunsten des Verbraucherschutzes erreicht hat. Ähnlich hatte bereits das Landgericht München in einem Fall gegen das Mobilfunkunternehmen O2 plc entschieden.
    Vodafone hat angekündigt, solche Restguthaben würden künftig erstattet. Vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Frage wolle man aber zunächst das schriftliche Urteil abwarten.
  • Telefontarife
  • Samstag, Juli 22, 2006

    Verbraucherschutz: EU-Kommission verbietet 22 Haarfärbemittel

    Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 22.07.2006 – Um den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden Substanzen bei der Anwendung von Haarfärbemitteln zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 20. Juli 22 Haarfarbstoffe verboten.
    Grund des Verbots ist die Tatsache, dass die Industrie für die verwendeten Substanzen keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat. Günter Verheugen, EU-Kommissionsvizepräsident, erklärte dazu: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“ Das Verbot tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
    Hintergrund des Verbots ist zum einen eine wissenschaftliche Studie, der zufolge die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko führen könnte. Der zweite Aspekt des erlassenen Verbots ist die Absicht der EU, den Verkauf von Haarfärbemitteln mit Hilfe einer Positivliste von Haarfarbstoffen zu steuern. Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Die Kosmetikindustrie hat für 115 Stoffe, die in Haarfärbemitteln verwendet werden, solche Sicherheitsdossiers vorgelegt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet wurden. Das am Donnerstag erlassene Verbot gilt für 22 Haarfärbemittel, für die keine solchen Dossiers vorgelegt wurden. Die Kommission hat eine Liste der verbotenen Stoffe im Internet veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise Naphthalin-2,3-diol, ein Naphthalin-Derivat, Phenol (Karbolsäure), das Aromat Pyridin und 19 andere Stoffe.
    Haarfärbemittel haben in Europa einen hohen Marktanteil. 2004 wurde in diesem Marktsegment ein Umsatz von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 60 Prozent aller Frauen benutzen diese Mittel, bei den Männern liegt der Anteil bei fünf bis zehn Prozent.
  • Wikinews
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